Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327866
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 18.10.2008 13:22:11

Verbraucherinsolvenz - Schutz GmbH ?

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Status: Geschlossen
Hallo Frau Rechtsanwältin, hallo Herr Rechtsanwalt.

Mir drückt der Schuh !

Ich habe Anfang 2007 eine Firma übernommen. Der Kaufpreis betrug 125.000 €. Ich habe die Hälfte angezahlt und zahle den Rest in monatlichen Raten an den Vorgänger, welcher aus Altersgründen seine Firma verkauft hat (virtuelle Rente).

Nun kam es dazu, dass viele Punkte im Kaufvertrag nicht erfüllt worden sind. z.B. fehlen Maschinen, welche sich gar nicht Eigentum der Vorgängers befanden haben (Fremdgüter).

Die mir fehlenden Sachen zwingen mich dazu , die Tätigkeit leider nicht auszuüben zu können, da ich weder die Maschinen habe und auch nicht das Geld habe diese neu zu kaufen.

Ich habe nun auf Rückumwandlung des Kaufvertrages Klage eingereicht.

Es gibt noch keinen Termin zur Verhandlung.

Die Gegenseite ist vom Abzahlungsvertrag zurückgetreten und fordert nun die volle Restsumme.

Nun zu meinem Anliegen.

Es besteht eine große Chance den Prozess zu gewinnen.

Aber was ist wenn nicht.

Dies würde für mich die Verbraucherinsolvenz bedeuten.

Jetzt ist mir eine Idee gekommen und zu dieser möchte ich gerne Ihr Feedback einholen.

Wenn ich jetzt eine GmbH gründe (andere Branche) - ist dann das Geld in dieser GmbH geschützt ? Ist es notwendig einen zweiten Gesellschafter mit in diese GmbH zu holen, oder sollte der Gesellschafter eine andere fremde Person sein ? Darf ich in der Verbraucherinsolvenz überhaupt Geschäftsführer sein ?

Würde es anders aussehen, wenn ich noch einen "Job in Festanstellung“ habe und gleichzeitig noch Geschäftsführer einer GmbH bin ?

Was kann ich sinnvolles tun? Meine Frau und ich haben Gütertrennung und Sie hat den Kaufvertrag damals nicht mit unterschrieben.

Ich möchte lieber jetzt alles vorbereiten. Auch wenn es vielleicht umsonst war und ich den Prozess gewinne.

Aber leider höre ich folgen Satz in letzter Zeit zu oft „Auf Gericht und hoer See – bist Du in Gottes Hand“



Vielen Dank









So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt