Auftrag geschrieben am 23.03.2010 12:03:33
Verdacht auf Betrug, Ebayauktion
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Status: angenommenEs geht um einen Verkauf (Ebay).
Zu meiner Person.
Ich bin gewerblicher Händler mit einem Shop auf Ebay.
Zur Angelegenheit.
Ich habe vor kurzem an eine Kundin ein Sammlerset verkauft. Die Kundin hat diesen Artikel 3x gekauft. Die Ware wurde an die Kundin per DHL Paket versendet.
Zu meinem Erstaunen meldete sich die Kundin mit einer Beschwerde. Die Ware sei nicht vollständig. Es ist angeblich nur 2x das Set im Paket gewesen.
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Ich möchte an dieser Stelle erwähnen das es mir nicht um den angeblich fehlenden Artikel geht. Bei einem Verschulden meinerseits wäre umgehend Abhilfe geleistet worden.
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Was ich ungewöhnlich finde ist der eMailverkehr mit dieser Kundin.
Ich gehe daher davon aus das hier absichtlich vorgetäuscht wird, Ware nicht erhalten zu haben.
Zum Zweck der Bereicherung oder um Anwaltskosten zu erheben. Auch kann nicht ausgeschlossen werden das meinem Gewerbe absichtlich geschadet werden soll.
Die erste eMail der Kundin (Originaltext):
hallo,ich habe ihre lieferung erhalten.leider entsprach der gelieferte inhalt von ihnen nicht 100%ig meiner ersteigerung und bezahlung.sie haben 2x set (--------------------) geliefert.ich hatte aber 3x dieses set ersteigert und bezahlt.(von der entgegennahme bis zur entpackung ihrer lieferung war ein unabhängiger zeuge vor ort anwesend).ich bitte sie daher mir bis zum 19.03.2010 diesen fehlenden artikel nachzusenden.
mein rechtsanwalt verweist auf BGB §433 und auf ihre schlüssige beweislast.
mfg.(-----------------),
12.03.2010,mit speicherung
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Aus meiner Sicht als Händler ist dies keine normale Beschwerde wegen einer unvollständigen
Lieferung. ( der unabhängige Zeuge, die Fristsetzung, sofortiges einschalten des Rechtsanwaltes ohne mich vorher kontaktiert zu haben und der Hinweis zur Speicherung )
Das klingt für mich so als kenne man meine Antwort und ist darauf vorbereitet.
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Meine Antwort:
Von der Bestellannahme/Abwicklung bis zur Verpackung und Endkontolle sind es bei uns drei Stationen. Jede Station wird kontrolliert und auch in den Versand-,Lieferlisten abgeharkt, damit soetwas nicht passieren kann. Wir haben dieses System schon länger und können Unterlagen gern von unserem Anwalt Ihrem Anwalt zustellen lassen. Bitte senden Sie (oder Anwalt) uns daher die Unterlagen/Ansprüche zu, wir werden es dann an unserem Anwalt übergeben.
Die zweite,dritte,vierte eMail des Käufers (Originaltext).
sie erhaöten jetzt 3 nachrichten:
ich als kunde und laie kann und darf nicht überprüfen,ob es sich um einen packfehler handelte oder vor meinem empfang entnommen wurde,dazu müßten sie einen gutachter beauftragen,da sie schlüssig beweislastig sind.
von der entgegennahme bis zur entpackung war ein zufälliger anwesender zeuge vor ort anwesend.es waren nur 2 sets statt 3.
somit ist unser kaufvertrag nach BGB §433 nicht abgeschlossen,sie bleiben schadensersatzpflichtig.klage wird nach fristverlauf durch meinen rechtsanwalt auf dem amtsgericht berlin-köpenick veranlaßt werden.ich bestehe auf erfüllung oder rückzahlung.
nachricht 2 folgt.
nach fristverlauf,werden sie folgendes schreiben von meinem rechtsanwalt erhalten,den ich heute zu unseren sachverhalt kontaktierte." mit recht nimmt die klägerin den beklagten auf (rück-) zahlung der --,-- euro auf das konto ------ .---------,BERLINER SPARKASSE,KONTONR.-----------,BANKLZ.------------ oder auf fristgerechte nachlieferung der ware in anspruch.dabei kann dahinstehen,ob die klägerin die klage auf einen-vom gesetz zugelassenen-rücktritt vom vertrag der parteien,§§323 abs.1,abs.2 ziffer 3,271 abs.1 BGB,der sache nach einem kaufvertrag im sinne des §433BGB,oder auf den schadensersatz statt der leistung,§§280 abs.1,abs.3,271,281 abs.1 satz 1,abs.2,2. alternative BGB,stützen will.in beiden fällen ist hier die rechtsfolge die gleiche.
der beklagte hat die aus dem-mit der versteigerung und dem nachträglichen schriftwechsel der parteien zustande gekommen-kaufvertrag,§433BGB,ihr obliegende maßgebliche schuld nicht erbracht,der klägerin das set (--------------),
nachr.3 folgt
zu (--.--) euro zu übersenden.damit hat er zugleich diese wesentliche verpflichtung zur übersendung verletzt....
ich rate ihnen ihren rechtsanwalt zu kontaktieren.
da klageeinreichung von mir folgen wird nach fristverstreichung.die gerichts,-rechtsanwaltskosten meines anwaltes + kaufvertragsnacherfüllungskosten werden ihnen in rechnung gestellt.sie entscheiden jetzt wie teuer es wird.-
mfg.(----------------------).
15.03.2010,alle nachrichten sind gespeichert für den rechtsweg.
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Nach dieser Nachricht bin ich mir sicher das es sich nicht um einen "normalen Kunden" handelt. Es klingt fast so als ob Kundin und Anwalt ein und die selbe Person sind.
Der Kunde stellt sich als Laie hin, kennt sich aber mit Gutachten und Paragraphen gut aus.
Auch gibt er an,....schreiben von meinem rechtsanwalt erhalten,den ich heute zu unseren sachverhalt kontaktierte.....,
In der ersten eMail 12.3. hieß es .... mein rechtsanwalt verweist auf BGB §433 .......,
Wie geht das, wenn der Anwalt laut Wortlaut der nächsten eMail, am 15.3. erst kontaktiert
wurde. (siehe Datum zur Speicherung)
Auch finde ich die Art (ich rate ihnen ihren rechtsanwalt zu kontaktieren)
verbunden mit der Drohung (sie entscheiden jetzt wie teuer es wird) ungewöhnlich.
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Meine Antwort:
Der Artikel wurde verschickt. Versandunternehmen: DHL
Versanddatum: 09. Mär. 2010 , Sendungsnummer: (--------------------)
Weitere Informationen: Wie bereits erwähnt können zwei Mitarbeiter
(Verpackung und Endkontrolle) bestätigen das die Ware
vollständig und sicher verpackt an Sie versendet wurde. Desweiteren kann anhand Versand/Bestandslisten ebenfalls die ordnungsgemäße Abwicklung bestätigt werden. DHL hat uns zudem eine ordnungsgemäße Übergabe an Sie am 11.03.10 um 13:23 Uhr bestätigt. Sie haben eine einwandfreie/vollständig/unbeschädigteAnnahme der Sendung bestätigt.
Wir weisen daher jede Forderung zurück.
MfG. (-------------------)
Die fünfte eMail der Käuferin.
der erhalt erfolgte unter hinzuzug eines unabhängigen zeugen von der entgegennahme bis zur entpackung war diese vor ort anwesend.ich als laie kann und darf nicht überprüfen,ob es sich um einen packfehler handelte vor empfang entnommen wurde,dazu müssen sie ein gutachten vorlegen.ihre zeilen sind rechtlich nicht zu gebrauchen vor gericht.unser kaufvertrag ist nach BGB §433 nicht abgeschlossen.mein rechtsanwalt verweist auf ihre schlüssige beweislast.ich rate ihnen einen rechtsanwalt aufzuzuchen.
Meine Antwort:
ok
Die eMail der Käuferin:
Fall geschlossen
Abschließende Kommentare: ANZEIGE WIRD AUF DEM AMTSGERICHT BERLIN KÖPENICK VON MEINEM RECHTSANWALT EINGELEITET.JETZT WIRD ES
TEUER FÜR SIE.KAUFVERTRAGSNACHERFÜLLUNG WIRD GERICHTLICH ANGEORDNET.GERICHTS,-UND ANWALTSKOSTEN WERDEN
DANN IHNEN ZUSÄTZLICH ZUR LAST GELEGT.
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Ich möchte an dieser Stelle erwähnen das ich ein PowerSeller mit einem 99,9%
positiven Bewertungsprofil bin. Ich bin mit 99,9% als Verkäufer mit Top-Bewertung
ausgezeichnet. Ich bin seit 07.2006 auf eBay tätig.
Die Kundin hat ein erst kürzlich angemeldetes (ca.2Monate)
privates (anonymes) Benutzerkonto,
in dem keine Einsicht auf Käufe und Bewertungen möglich sind.
Auch der angemeldete EbayAccount lautet Vorname,Nachname bei Nachname.
Also Wohnsitz bei ......... Dies alles macht mich misstrauisch.
Meine Nachforschungen bei DHL ergaben das das Paket
am 10.3. nicht zugestellt werden konnte und in der Filiale zur Abholung bereit lag.
Dort wurde es am 11.3. nicht vom Empfänger sondern laut Sendungstatus vom
Ehegatten abgeholt. Die Käuferin behauptet aber mehrmals,
........ ich habe ihre lieferung erhalten,
........ der erhalt erfolgte unter hinzuzug eines unabhängigen zeugen von der entgegennahme bis zur entpackung war diese vor ort anwesend
Auch finde ich seltsam das die Käuferin den Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels auf Ebay schließen läßt aber gleichzeitig eine Anzeige einleiten will.
Das widerspricht sich.
Am erstaunlichsten finde ich jedoch das ein "Kunde und Laie" schon sämtliche Paragraphen
und Briefe seines Anwaltes kennt bevor der diese geschrieben hat.
(nach fristverlauf,werden sie folgendes schreiben von meinem rechtsanwalt erhalten,...)
Ich gehe aus meinen Erfahrungen als Händler daher von einem Betrugsversuch aus.
Auch habe ich bis heute, wie ja mehrfach angedroht, keine Post eines Anwaltes erhalten.
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eMail der Käuferin vom 22.03.2010
klage ist eingereicht.sie werden einen rechtsanwalt brauchen.
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Der Anwalt der meinen Fall übernimmt sollte als erstes feststellen ob Klage
eingereicht wurde. (Widerspruch einlegen)
Desweiteren sollte er ein Schreiben an die Käuferin aufsetzen,
(eidesstattliche Versicherung oder ähnliches) das diese die Ware
entgegengenommen hat und es nur 2 Sets waren.
Da sie die Ware laut DHL nicht persönlich entgegengenommen hat,
dies aber behauptet wird und sogar noch unabhängige Zeugen angegeben werden.
Sollte diese Versicherung abgegeben werden wird meinerseits Anzeige wegen
Verdachtes auf Betrug gestellt.
Sollte diese Versicherung nicht abgegeben werden hoffe ich das dies eventuell
später vor Gericht die Unglaubwürdigkeit der Käuferin bekräftigt.
Auch sollte der Anwalt bereit sein meinen Fall weiter zu übernehmen, da ich
sollte es soweit kommen vor Gericht gehe.
Auftrag angenommen am 23.03.2010 12:27:30
Rechtsanwältin Sonja Richter
Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt, Tel: 040 / 38 61 55 93, Fax: 040 / 38 08 72 78
Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 177
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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