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Auftrag geschrieben am 05.12.2008 11:28:07

Vergleich - Rückabwicklung - nachträglich Hypothek eintragen

Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommen
Sehr geehrte Anwältin,
Sehr geehrter Anwalt,

es ist ein Vergleich geschlossen worden, bei dem das Grundstück rückübertragen wird, jedoch leider nicht Zug - um -Zug, somit habe ich jetzt ein etwas größeres Problem: Kann eine Hypothek noch jetzt nachträglich ins Grundbuch eingetragen werden, da ich 100T€ von Verwandten bekommen habe und diese mit diesem sehr seltsamen Titel, der nirgends eingetragen wird, die Sorge haben, ihr Geld nicht zurück zu erhalten? Oder handel ich mit dieser Hypothek mir einen Verstoß gegen das Urteil ein? Die Grundschuld von der Bank würde ich wohl schon vorher ablösen.
Was ist, wenn schon die Auflassungsvormerkung von der Gegenpartei eingetragen wurde, kann dann trotzdem noch die Hypothek eingetragen werden? Wird diese Hypothek dann einfach bei vollständigen Übertrag des Grundbuches einfach wieder gelöscht bzw. wird erst ein Übertrag erfolgen, wenn das Grundstück lastenfrei ist?
Könnte die Gegenpartei diese Hypothek auch ablösen, wenn sie direkt aus deren Kaufvertrag an einen neuen Käufer diese Summe x€ an den Hypothekinhaber bezahlt? Ist das Grundbuch trotz Grundschuld von der Bank übertragbar?



Auftrag angenommen am 05.12.2008 13:00:16
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
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