Auftrag geschrieben am 13.10.2011 10:11:57
Vergleichende Werbung
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenProdukte & Namen sind fiktiv zu sehen.
Hersteller Müller verkauft weltweit an verschiedene Handelspartner das selbe Produkt. Jeder Handelspartner bestellt bei Müller das Produkt in einer anderen Farbe und benennt das Produkt mit eigenen Namen. Technisch und optisch ist das Produkt jedoch identisch.
In Deutschland gibt es 2 Handelspartner der Firma Müller. Handelspartner A nennt das Produkt Kiste und verkauft Kiste, in Farbe grün. Handelspartner B nennt das Produkt Karton, in Farbe rot. Handelspartner A fordert von Handelspartner B die Unterlassung einer vergleichenden Werbung mit Androhung einer Schadenersatzklage.
B wirbt wie folgt: Kiste grün wird in Deutschland auch von anderen Unternehmen angeboten.
Ist diese vergleichende Werbung erlaubt? Wenn nicht, wie sollte das Modell einer vergleichenden Werbung aussehen?
Wir sehen die Zahlung einer Beratungspauschale von 75,- Euro nur dann, wenn eine umfassende Beratung gegeben ist, wie mit vergleichender Werbung rechtssicher umzugehen ist.
mit freundlichen Grüßen
123privat
Auftrag angenommen am 13.10.2011 10:46:52
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 182
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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