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Auftrag geschrieben am 18.09.2010 00:13:20

Verhältnis von Bafög und Unterhalt

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Sachverhalt:
Zum WS 2010/2011 werde ich, 20 Jahre, nicht mehr bei den Eltern wohnet, ein Studium beginnen.
Einen Antrag auf Bafög habe ich gestellt.Über diesen wurde noch nicht entschieden, da mein Vater seiner Mithilfepflicht nicht nachkommt.Heißt:Er hat es bis jetzt es noch nicht geschafft die nötigen Unterlagen zur Berechnung des Bafög beizubringen.
Meine Mutter ist ledig und hat ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500EUR. Welches Nettoeinkommen mein Vater hat weiß ich nicht. Diesbezüglich hüllt er sich in Schweigen.Er zahlt aber monatlich 291EUR Kindesunterhalt an meine Mutter.Mein Vater ist verheiratet und hat aus dieser Ehe 4 weitere minderjährige Kinder.Seine Ehefrau ist Hausfrau und geht nicht arbeiten.
Meine Mutter wird mir meine Unterkunft iHv 230EUR freiwillig zahlen.Nach Auskunft der Mitarbeiterin des Bafög-Amtes wird mein Vater nicht zur Leistung nach BafögG herangezogen. Dh ich würde Bafög bis zur Höhe von 640EUR abzgl.der 230EUR Unterhalt von meiner Mutter erhalten. Mein Vater hat nun angekündigt die monatlichen Unterhaltszahlungen iHv 291EUR einzustellen, weil er meint,wenn ich Bafög erhalte entfällt auch mein Unterhaltsanspruch nach dem BGB gegen ihn.
Die Lage ist angespannt. Meine Mutter kann ja nicht alles tragen. Ich finde, mein Vater macht es sich wie immer sehr einfach sich seiner Zahlungspflicht zu entziehen.
Frage:
1.Wie ist die Rechtslage?
2. Kann ich meinen Vater zur Zahlung des Unterhaltes nach BGB zwingen, eventl durch rechtl.Schritte, wenn er nichts zahlen muss nach BaföG?
3. Wenn ich dass Bafög nicht in Anspruch nehme, den Antrag zurücknehme, muß mein Vater dann seiner Unterhaltspflicht nach BGB nachkommen und monatlich 291EUR zahlen?
4.Wie sollte mein weiters Vorgehen aussehen, damit für mich eine
positive Lösung, dh eine Lösung zu meinen Gunsten herbeigeführt werden kann.



Auftrag angenommen am 18.09.2010 00:18:45

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