Auftrag geschrieben am 13.02.2011 20:20:15
Verjährung
Rechtsgebiet: Steuerrecht | Status: angenommenich hatte bis 1992 ein Baugeschäft. Daraus resultieren noch Steuerforderungen i.H.v. ca. 6.000€ es wurde seit 1996 bei mir nie versucht, den Betrag einzureiben und er wurde auch nie angemahnt o.ä.. Jedoch hat das FA immer versucht, Steuererstattung z.B. Rückerstattung der KfZ Steuer nach Firmenfahrzeugverkauf aus der Firma, die alleine meine Ex Frau (wir hatten Gütertrennung) als Eigentümerin gehört und die eine separate Steuernummer hat, mit meiner Steuerschuld von 1992 zu verrechnen. Jedes mal legte mein Ex Frau Widerspruch ein und es wurde zurück verrechnet.
Nun meine Frage: Gilt dieser Verrechnungsversuch des FA von Steuererstattungen meiner Ex Frau mit meiner Steuerschuld als Unterbrechung der Verjährungsfrist meiner Steuern nach AO 231 ? Die Verrechnung war ja nie korrekt und wurde auch immer sofort nach Beanstandung vom FA zurück gebucht. Ist meine Steuerschuld von 1992 nach AO 228 verjährt?
Auftrag angenommen am 13.02.2011 20:37:53
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Legienstr. 42, 24103 Kiel, Tel: 0431 584 556 0, Fax: 0431 663 154 4
Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Zivilrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 135
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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