Auftrag geschrieben am 11.11.2009 19:48:23
Verjährungsfristen in FS-Akte und deren Verwertbarkeit
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Status: angenommenmeine Frage bezieht sich auf die Verjährungsfrist der Daten in meiner FS-Akte und deren Verwertbarkeit bei einer MPU.
Für den Überblick erstmal die Aktenübersicht wie sie dem Gutachter bei der MPU im April diesen Jahres vorlag.
"Delikt(e) gemäß Verkehrszentralregister-Auszug vom 18.02.2009 und Führungszeugnis vom 11.02.2009"
20.06.1992: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr (BAK: 1,6 Promille um 23:43 Uhr: Tatzeit: 23:10 Uhr)
11.07.1992: Führen eines Kfz mit 0,8 Promille BAK (0,4 mg/l AAK) oder mehr (BAK: 1,04 Promille um 1:31 Uhr; Tatzeit: 0:40 Uhr)
04.11.1993: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
08.11.1993: Fahrerlaubnis-Neuerteilung
06.08.1995: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr (BAK: 1,32 Promille um 2:18 Uhr; Tatzeit: 1:40 Uhr)
15.07.1997: 190 tatmehrheitliche Fälle des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
03.11.2000: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (BAK: 1,59 bzw. 1,54 Promille um 2:55 Uhr bzw. 3:15 Uhr; Tatzeit: 1:00 Uhr)
Da ich im April diesen Jahres bei der MPU war, diese negativ ausgefallen ist (aus dem Gutachten geht eindeutig hervor, dass u.a. aufgrund meiner langen Vorgeschichte keine positive Bewertung gegeben werden kann) und ich das Gutachten dummerweise auch noch an die FS-Stelle geschickt habe, nun meine Fragen.
- Durften die Daten vor dem 06.08.1995 (hinsichtlich der 5 + 10 Jahresfrist) verwertet werden?
- Wenn nein, kann ich das Gutachten Anfechten bzw. ein neues Gutachten ohne diese Daten verlangen?
- Kann ich das Gutachten von der FS-Stelle zurückfordern ohne einen Eintrag oder einen Hinweis darauf in meiner Akte wiederzufinden?
- Beginnt die Verjährungsfrist mit jeder Eintragung von vorne?
Über eine Antwort bis längstens 20.11 würde ich mich sehr freuen.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
merlin2707
Auftrag angenommen am 11.11.2009 20:45:11
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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