Auftrag geschrieben am 24.06.2011 16:03:34
Verkehrsunfall beim Abbiegen/ Wenden
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommenIch wollte mit meinem Pkw wenden, suchte aber aufgrund der anfangs kurvigen Strecke nach einer ungefährlicheren Wendemöglichkeit. Diese fand ich auf dem anschließenden geraden Streckenabschnitt, wo auf der linken Straßenseite ein Wirtschaftsweg einmündete, in den ich einbiegen und dann rückwärts wieder auf die Straße zurücksetzen wollte, um zurück zu fahren. Zwischen Fahrbahnbegrenzung und Beginn des Wirtschaftsweges war ein Bereich von ca. 5 m asphaltiert, anschließend, am Übergang in den nicht befestigten Weg, stand ein Durchfahrtsverbotsschild „Außer land- und forstwirtschaftlicher Verkehr".
Da ich dort nach meiner Einschätzung ohne Gefährdung anderer Verkehrs-teilnehmer wenden konnte, verringerte ich mein aufgrund der Suche ohnehin geringes Tempo, sah in die Spiegel, setzte den linken Blinker, ordnete mich - soweit aufgrund der Fahrbahnbreite möglich - zur Fahrbahnmitte ein, sah nochmals in die Spiegel (auch Schulterblick) und bemerkte, dass sich in einiger Entfernung ein schwarzes Motorrrad in relativ geringen Tempo näherte. Zum Zeitpunkt meiner Wahrnehmung fuhr das Kraftrad etwa auf der Mitte der rechten (nicht markierten) Fahrbahnhälfte und machte in diesem Moment einen „Schlenker" in Richtung des rechten Fahrbahnrandes, woraus ich schloss, dass er rechts an meinem Pkw vorbeifahren werde.
Nachdem ich mich vergewissert hatte, dass mir kein Fahrzeug entgegen kam, begann ich den Abbiegevorgang, sah dabei nochmals in die Rückspiegel und bemerkte jetzt, dass der Kradfahrer auf die linke Fahrbahnhälfte gewechselt hatte und zum Überholen ansetzte. Trotz relativ geringer Geschwindigkeit konnte der Fahrer sein Motorrd nicht mehr rechtzeitig abbremsen und fuhr gegen die linke Seite meines Pkw. Dabei wurden Fahrer- und Beifahrerteür sowie der hintere Stoßfänger beschädigt (Kostenvoranschlag der Werkstatt ca. 1.500,- €).
Der Kradfahrer kam bei dem Zusammenstoß nicht zu Fall. Er gab vor Ort an, dass er nicht verletzt und seine Maschine unbeschädigt sei.
Weiter gab er an, dass er den Blinker an meinem Fahrzeug nicht gesehen und gedacht habe, dass es sich bei dem langsam fahrenden Pkw um Touristen handle, die "spazieren fahren und die Landschaft betrachten, wie das hier oft passiert".
Ihn träfe am Unfallgeschehen „ja wohl zumindest eine Teilschuld".
Als Zeugin, insbesondere auch für das vom Unfallgengener bestrittene Betätigen des Blinkers (optisch und akustisch wahrnehbar !), steht meine als Beifahrerin mitfahrende Ehefrau zur Verfügung.
Da es keinen Personenschaden und dem Anschein nach nur relativ geringen Sachschaden gab verzichteten wir einvernehmlich aus die Hinzuziehung der Polizei. Wir tauschten Personalien und Service-Kärtchen der KFZ-Versicherungen aus und verließen zeitgleich den Unfallort.
Noch am selben Tag meldete ich den Unfall bei meiner und am Vormittag des nächsten Tages bei der Versicherung des Unfallgegners.
Der Unfallgegner äußerte sich dagegen erst nach ca. 3 Wochen und wiederholter Aufforderung seiner Versicherung zur Sache.
Nach „Bewertung" der Angaben des Unfallgegners und meiner ebenfalls an die Versicherung übersandte Unfallschilderung, wurde die Schadensregulierung von dort „in Bausch und Bogen" abgelehnt.
Die Ablehnung stützt die gegnerische Versicherung ausschließlich auf die Aussage / das Bestreiten meines Unfallgegeners (bzgl. Blinken) sowie die einschlägige Rechtsprechung („Beweis des ersten Anscheins").
Meine Sachverhaltsdarstellung wird dagegen ignoriert, die Zeugenschaft meiner Ehefrau schlichtweg unterschlagen.
Nach eigener „Recherche" im Internet weiss ich, dass die Chancen für eine Regelung zu meinen Gunsten eher gering sind. Trotzdem will ich mich bei dem geschilderten Sachverhalt nicht „einfach so" damit abfinden, von einem (Entschuldigung) „Sachbearbeiterlein" mit Textbausteinen abgefertigt zu werden und auf dem Schaden an meinen zum Unfallzeitpunkt ca. 5 Wochen alten Fahrzeug „sitzen zu bleiben".
Dass die gegnerische Versicherung darauf setzt, dass ich auf Grund des Verfahrens- und Kostenrisikos (Kosten- Nutzen-Analyse) eine gerichtliche Auseinandersetzung scheue, steht für mich außer Frage.
Bestehen trotzdem Chancen, dass ich - unter Berücksichtigung der Schadenshöhe - bei einer Klage wenigstens nicht „draufzahle" ?
Oder ist es besser, „zähneknirschend" zu akzeptieren und (innerlich) ein paar wilde Flüche an die entsprechenden Adressaten zu senden ?
Auftrag angenommen am 24.06.2011 16:18:23
Rechtsanwältin Silke Jacobi
Ehlentruper Weg 55, 33604 Bielefeld, Tel: 05 21 / 9 61 58 04, Fax: 03212 / 200 40 41
Zivilrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 158
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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