Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 23.06.2010 10:48:00

Verlorene frist ,nichzustellung vom beschluessen des gerichts und falsche rechnung

Rechtsgebiet: Anwaltsrecht, Gebührenrecht | Status: angenommen
Wir suchen einen Anwalt, der gegen unseren früheren Anwalt Klage erhebt wegen Schadensersatz und Pflichtverletzung. Er hat uns 2 Beschlüsse und 2 Briefe in 4 Monaten nicht zugeschickt. Wir haben die 2 Beschlüsse selber von seiner Sekretärin verlangt, und die 2 Briefe entdeckten wir erst nach der Akteneinsicht unseres 2. Anwalts 6 Monate später. Daneben informierte er uns vollkommen falsch über die Beschwerdefrist beim OLG und sorgte dafür, dass wir die wichtige Frist verloren haben. Es gab eine einstweilige Anordnung am 22.05.09 für den teilweisen Entzug des Sorgerechts unseres Kindes, damit ein psychologisches Gutachten durchgeführt wird. Er hat uns nur telefonisch den Inhalt der einstw. Anordnung mitgeteilt und versprach, dass er sofort anfangen würde mit dem Beschwerdebrief so wie wir das seit Monaten abgemacht hatten. Als 2 Wochen vergangen waren, teilte er uns wieder telefonisch mit, dass die Beschwerdefrist unbegrenzt sei und dass er den Beschwerdebrief schreiben würde sobald die Gutachterin sich melden würde. 4 Monaten nach der einstw. Anordnung wechselten wir den Anwalt, da wir die ganzen Monate nichts mehr von ihm gehört hatten und wir sehr unruhig geworden sind. Der 2. Anwalt machte einen Beschwerdebrief 6 Monate nach der einstw. Anordnung. Das OLG verwarf natürlich die Beschwerde, da die Frist nur 2 Wochen war. Aufgrund der verlorenen Frist dauert das Verfahren jetzt schon 1 Jahr länger unnötigerweise. Deshalb wollen wir Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn und Pflichtverletzung (Kosten für 2. Anwalt, Kosten für Beratungen bei frag einen Anwalt.de, usw.). Dass der Beschluss oder die einstw. Anordnung vom 22.05.09 keine Zwangsmittel enthielt, erfuhren wir weder von dem ersten noch von dem zweiten Anwalt sondern 10 Monate später von frag-einen-anwalt.de am 12.03.10. Nachdem wir das erfuhren, haben wir natürlich auch den 2. Anwalt gekündigt, da er uns auch nicht richtig informiert hatte über unsere Rechte.

Außerdem hatte der 1. Anwalt uns eine überteuerte Rechnung geschickt. Obwohl es nur eine einstweilige Anordnung in einem Nebenverfahren war, da es nie zu einem Hauptverfahren gekommen ist, stellte er uns den Streitwert eines Hauptverfahrens in Rechnung.

Wir können die Unterlagen nur per Post Ihnen zuschicken. Wir möchten, dass Sie alle Unterlagen kontrollieren, um uns die Möglichkeiten von Klagen detailliert wegen Schadensersatz wegen Pflichtverletzung primär gegen den 1. (wegen der verlorenen Frist) und sekundär gegen den 2. Anwalt aufzuzeigen. Wir wünschen um eine schnelle Erledigung des Auftrags und einen schnellen Beginn der Klagen.

MFG



Auftrag angenommen am 23.06.2010 11:19:58
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Stellungnahme vom Anwalt:
Offenbar war der Ratsuchende mit der Antwort überfordert, da er die Haftungstatbestände nicht trennen konnte (oder wollte).



Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie

Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de: