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Auftrag geschrieben am 19.08.2009 00:17:34

Vermietete Eigentumswohnung

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Vor fünf Jahren habe ich in Hamburg eine vermietete Eigentumswohnung gekauft, die nach der Umwandlung erstmalig verkauft wurde. Auf Grund der Sonderegelung in HH hat der Mieter dadurch einen Kündigungsschutz für 10 Jahre, jetzt also noch fünf Jahre. Meine Kündigung vor 2 Jahren auf Eigenbedarf hat er natürlich abgelehnt, weil er auf Grund seines seit langer Zeit bestehenden Mietvertrages eine geringe Miete zahlt, die ungefähr 30% bis 40% der marktüblichen Miete beträgt. Zu allem Überfluß ist er auch noch Mitglied im Hamburger Mieterverein.
Zu meinem Ärger bewohnt er diese Wohnung eigentlich nicht, weil er selbst ein Wohnhaus mit einem Grundstück von 20.000 qm vor den Toren Hamburgs besitzt. Da ich mittlerweile 71 Jahre bin, möchte ich die Wohnung verkaufen, damit ich von dem Geld noch etwas habe. Mit dem Mieter ist die Wohnung aber höchstens zum halben Marktpreis zu verkaufen.
Gibt es auf Grund der neuesten BGH Entscheidung in einem ähnlichen Fall irgendwelche Kündigungsmöglichkeiten. Ich habe keine Firma mehr (Kündigung wg.Unterbringung v. Mitarbeitern) und auch keine Angehörigen in dem Haus wohnen.


Auftrag angenommen am 19.08.2009 01:28:20
Rechtsanwalt Marco Liebmann
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