Auftrag geschrieben am 07.10.2011 10:38:39
Verrechnung von selbstgenutztem Wohnraum und Mieteinnahmen bei Erbengemeinschaft
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: GeschlossenMeine Schwester erhält Unterstützung von der ARGE. Nun will die ARGE nicht nur die 150€ Miete für den selbstgenutzten Wohnraum kürzen, sondern auch noch die Hälfte der zweiten Miete.
Ich dachte das Haus erwirtschaftete eine Miete von 300€. Meine Schwester wohnt kostenfrei (ARGE spart 150€) in dem Haus und die 150€ Miete sind für mich. Wer hat recht – die ARGE oder ich?
