Auftrag geschrieben am 19.03.2011 10:57:53
Verspätete Gewerbeanmeldung
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Status: angenommenvor mehreren Jahre habe ich angefangen, Webseiten zu erstellen, anfänglich als Hobby, später dann aus rein kommerziellen Gründen.
Zwischenzeitlich waren die Gewinne monatlich bei ca. 1000 Euro. Aktuell betragen die Gewinne ca. 300 Euro im Monat.
Ich habe die Gewerbeanmeldung anfänglich nicht für notwendig gehalten, später mich einfach nicht mehr getraut, da ich einfach nicht wusste, wie ich die verspätete Anmeldung rechtfertigen soll. Auch habe ich längst nicht mehr die Nachweise über Einnahmen/Ausgaben.
In der Lohnsteuererklärung habe ich ebenfalls nichts angegeben.
Wie kann ich dies nun am Besten bewerkstelligen?
Ich bin durchaus bereit, für mein Versäumnis ein Bußgeld zu bezahlen, aber wie soll ich rückwirkend für mehrere Jahre Unterlagen nachreichen?
Soll ich einfach ein Gewerbe rückwirkend zum Jahresanfang 2011 anmelden?
