Auftrag geschrieben am 28.08.2011 21:09:40
Vertragsstrafe beim Weiterverkauf vom Hund
Rechtsgebiet: Tierrecht, Tierkaufrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenvor drei Jahren habe ich von einer Züchterin ein Chiuahua gekauft. Er war gleich als ich ihn gekauft habe sehr verstört, ich dachte es liegt daran das alles neu für ihn ist. Leider zog sich das über die Jahre hin, er war ein lauter Hund, hat ständig andere Menschen gebissen. Die Nachbarn haben sich beschwert und viele hatten Angst vor ihm ( leider habe ich mich erst jetzt damit beschäftigt und mich darin belesen das die Züchterin zwei Jahre lang nach dem Kauf für die Fehler bei der Zucht und ihrer Erziehung " gerade stehen muss")
Aus diesem Grund hatte ich mich entschieden den Hund an eine andere Familie zu geben, da ich in der Zwischenzeit Nachwuchs bekam. Ich habe den Hund gegen eine Schutzgebühr von 200€ abgegeben.
Nach drie Jahren hatte ich leider nicht mehr im Kopf das in dem Vertrag mit der Züchterin stand, dass ich den Hund nicht an dritte weiter geben darf und wenn dann nur mit Absprache der Züchterin. Dieses habe ich leider Versäumt.
Nun bekam ich heute von der Züchterin einen Anruf, dass sich die neue Familie von dem Hund bei ihr gemeldet habe, da die mit dem Hund ebenfalls nicht klar kommen. Somit hatte die Züchterin erfahren dass ich den Hund nicht mehr habe.
Nun besteht die Züchterin auf die Vertragsstrafe von 2500€, geeinigt haben wir uns nun auf 2000€.
Nun habe ich die Fragen: Ist diese Klausel (unter §5 im Anhang) rechtens? Habe ich nicht ein Recht mit meinem Eigentum zu machen was ich will. Ein Hund wird ja laut BGB als eine Sache angesehen. Wenn ich meinen Ferseher verkaufe muss ich ja auch nicht den Verkäufer fragen.
Verjährt diese Klausel irgendwann? Müsste ich sie auch nach 10 Jahren noch um Erlaubnis bitten?
Ist der Kaufvertrag überhaupt rechtens?
Ich befinde mich im Moment in Elternzeit, bin alleinerziehend, 23 Jahre alt und beziehe noch Geld vom Amt. Wenn ja, ist die Vertragsstrafe angemessen? (Ich habe für den Hund 900€ bezahlt)
Kann die Züchterin noch zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie mir ein Hund verkauft hat der so agressiv war (Zeugen wären vorhanden) ?
Ist der Vertrag zwischen mir und der neuen Familie den rechtens, hätte ich denn ein Anspruch den Hund wieder zu bekommen? (Wir hatten vereinbart das wenn sie mit dem Hund nicht klar kommen das ich den Hund wieder bekommen) Die Züchterin meint ich müsse nur noch bezahlen, ansonsten hätte ich da gar nichts mehr zu melden.
Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen auf ein mal, bräuchte dringend Hilfe, da 2000€ viel Geld für mich und meine Tochter sind.
(leider passt in den Upload keine 4. Datei. Auf der letzten Seite steht: Sollten einzelne Klauseln des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unwirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen zu setzten, die den wirtschaftlichen und ideelen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.)
Datum Unterschrift beider Seiten)
Mit freundlichen Grüßen
Auftrag angenommen am 28.08.2011 21:32:27
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
Bewertungen: 133
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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