Auftrag geschrieben am 10.03.2010 15:38:41
Vertrauensschädigende negative Bewertung ebay/ finazieller Schaden
Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommenes tut mir leid, bei der Frage-Seite war ich tatsächlich falsch... mein Kopf ist ziemlich voll...
Es geht mir aber ja wirklich um einen Auftrag – jedoch auch um Beratung, da ich mich nur ansatzweise im Recht auskenne...
Ich WÜNSCHE, INSOFERN ES AUSSICHT AUF ERFOLG HAT, denn ich bin eben private Verkäuferin und habe bisher vielleicht 100 euro eingenommen. Wenn ich nun 70 Euro über diese Seite ausgebe oder noch mehr und dafür nichtmal Schadenersatz, dann ist das wohl zimelich schlecht für mich. Dann gehe ich eben lieber mit meinen Kindern spazieren als hier und auf ebay Stunden zu verbringen. Ich möchte die Angelegenheit nicht totschhweigen und es tut mir sehr weh - in vielerlei Hinsicht, gerade auch bezogen auf den Aufwand und die Kosten, die bereits entstanden sind... und gleichzeitig habe ich auch große Angst, dass durch mein "Wehren" noch höhere Kosten und Ärger entstehen.... Na, ich hoffe mal auf Ihre komptetente Beratung.
Entschuldigung,
also ich würde mir wünschen, insofern es möglich ist:
1.Schnellstmöglich die Entfernung des negativen Bewertungskommentares, da zukünftig und auch aktuell schon (vermutlich) finanziell und auch persönlich Schaden entstanden ist ( meine Verfassung, mehr Aufwand durch Mails... es kam schon eine weitere Mail, wo ich gefragt wurde, ob ich einen „Trick“ anwenden würde...)
2.Hätte ich gerne Schadenersatz. Ich vermute sehr, dass die rückläufigen Gebote sowie die Gebotspreise auf die Bewertung zurückzuführen sind. Weiterhin weiss ich nicht, ob ich es nun noch wagen kann, weitere Artikel anzubieten, solange ich nicht weiss, wie es mit der Angelegenheit weitergeht/ wie die Erfolgsaussichten sind. Eigentlich habe ich die Auktionen gestartet, weil ich kurzfristig Geld wegen eines Autounfalls und dessen Folgen brauche. Wenn ich jetzt erstmal zwei Monate o.ä. Pausieren muss ist das sehr schwierig für mich... Und die Angelegenheit kostet mich sehr viel Zeit.
3.Schließlich möchte ich den Kaufvertrag mit der Kundin kündigen, weil das Vertrauensverhältnis gestört ist bzw. ist er ja gar nicht zustande gekommen, weil sie höhere Leistungen verlangt, als ich anbot. Oder??
Ich trage den Mindesteinsatz ein und würde Prozesskostenbeihilfe beantragen. Ich weiss nicht wirklich, was ich dort eintragen soll. Ich wünsche durchaus eine außergerichtliche Einigung - sollte es jedoch z.B. zu einer Verhandlung kommen ist es doch eh viel teurer und auch ein paar Briefe kosten doch wahrscheinlich mehr als 50 Euro, oder?
Ich habe jetzt leider nicht den Kopf..... denke aber, dass wir das durchaus besprechen können, insofern es zu einer Auftragsannahme kommt.
Hier die ausführlichere Darstellung meiner Sitation:
Ich verkaufe gerade, vor allem Schallplatten, auf ebay. Ich habe etwa 150 Artikel innerhalb der letzten Tage eingestellt. Am 21.02. liefen die ersten Auktionen aus. In der Anfangsphase rechne ich mit weniger Umsatz, da Käufer ja erst auf meine Angebote aufmerksam werden müssen.
Vom 21. -06.03. erzielte ich etwa einen Auktionsumsatz von 73,42 durch etwa 40 versteigerte Artikel. (Hier wurden wenige wertvolle LPs angeboten... eine einzelne seltenere LP kann ein Gebot von mindestens 10 – 30 € und darüber erzielen. )
Am 04.03.2010 ersteigerte eine Kundin eine gut erhaltene Live-LP.
In meinem Angebot empfehle ich den versicherten Versand, der sich, meiner Meinung nach schon ab 2- 3 LPs lohnt.
Weiterhin biete ich als günstigste Versandart 2,-.
In der Angebotsbeschreibung erkläre ich, dass ich bei ebay als Höchstbetrag für eine Warensendung durch die Versandkostenbeschränkung durch ebay höchstens 2,- eintragen kann.
Ich erkläre, dass ich bereit bin zu diesem Betrag zu versenden, dass ich bei diesem Preis jedoch wirklich nur briefähnlich in Papier eingeschlagen versende.
Ich biete weiterhin den Versand als Warensendung im Spezialkarton für 3,- Euro.
Die Kundin bezahlt die Versandkosten in Höhe von 2,- Euro via Paypal.
Ich sah bei Eingang der Zahlung folgenden Hinweis von Paypal: „Verschicken Sie den Artikel nur an die nebenstehende Adresse.
Bewahren Sie Ihren von PayPal akzeptierten Versandbeleg auf.“
Bei einer Warensendung gibt es keinen Versandnachweis.
Daraufhin erstattete ich der Kundin die Paypal-Zahlung mit der Begründung, dass ich die Paypal-Vorgaben für 2,- Euro nicht erfüllen könnte und bot ihr an, per Überweisung die gewünschte Leistung zu erbringen. Weiterhin bot ich mehrere Versandvorschläge.
Ich habe KEINE ZUSÄTZLICHEN VERSANDKOSTEN ERHOBEN, sondern die Leistung weiterhin zum gleichen Preis angeboten und weiterhin Vorschläge für den Versand und Kauf von mehreren Artikeln gemacht, weil ich eben verstehen kann, dass sich der versicherte Versand für eine LP nicht unbedingt lohnt. (s.h. Anhang )
Daraufhin erhielt ich am 6.3.2010 eine negative Bewertung: " Bietet PAYPAL an,schickt Zahlung zurück,will mehr Versandkosten,miese Masche!!!"
Diese Behauptung ist falsch.
Weiterhin halte ich den Ausdruck „miese Masche!!!“ für ruf- und geschäftsschädigend, da er eben mindestens vertrauensschädigend ist.
Die Bewertung und den Kommentar nahm ich zunächst nicht wahr, wunderte mich jedoch schon, dass weniger Leute boten, obwohl ich beispielsweise eine sehr seltene und wertvolle Jazz-Sammlung eingestellt hatte.
Nach Mailkontakten teilte die Kundin mit, dass Sie per Überweisung zahlen würde und den Versand in einem Karton erwarte. Würde die Sendung gut ankommen und sie zufrieden sein, wäre sie bereit, die Bewertung zu überarbeiten.
Daraufhin las ich erst die Bewertung.
Ich schrieb ihr noch ein oder zwei Nachrichten, musste die Angelegenheit aber zunächst sacken lassen, weil ich das gar nicht verstand...... oder geschockt war...
Ich schrieb ihr und schrieb auch ebay.
Laut ebay soll ich warten...
Mein Problem also:
1.Ich möchte, dass der Bewertungskommentar ganz schnell verschwindet, da ich aktuell noch ca. 85 Artikel eingestellt habe und einige bereits seit Veröffentlichung des Kommentars niedriger oder gar nicht verkauft wurden. Die Jazz-Platten gingen für 1,- Euro pro Stück weg, eine rare Live-Bootleg Doppel LP in gutem Zustand für etwa 4,- €.
Es ist stark zu vermuten, dass mir durch diesen vertrauensschädigenden Kommentar aktuell pro Tag, an dem die Bewertung öffentlich bleibt, ein Schaden mindestens in finanzieller Hinsicht entsteht. Aktuell ist eine Frank Zappa LP eingestellt, die im Schnitt um die 30 Euro einbringt. Sie läuft nur noch wenige Tage und war zuletzt immer noch bei einem Gebotspreis von einem Euro.
Die Jazz-Platten waren Raritäten, mit Doris Day... hier gibt es eine Preisspanne von 7 – 99 Euro für eine Platte oder sogar CD.
Weiterhin schädigt er vermutlich die bereits laufenden Geschäftsbeziehungen. Ich schreibe vermehrt Mails/ muss Nachrichten beantworten....
Weiterhin beeinträchtigt mich der Kommentar in meinem Verhalten, weil ich leider befürchte, dass dies von Lesern geglaubt wird.
Das ist einfach falsch und nicht gerecht. Ich habe niemals irgendetwas Unfaires oder Mieses mit meinen Kunden gemacht.
Weiterhin blieb ich sogar bei dieser Kundin sehr freundlich und sachlich.
Ich gab´ Ihr nun noch einmal Zeit, die Bewertung bis gestern um 19 h zu überarbeiten und sagte in dieser letzten Mail auch, dass ich bei Unterlassen einen Anwalt aufsuchen würde und dass ich hoffe, dass Sie Ihre Behauptung beweisen könne. Ich hatte gehofft, dass sie sich damit noch einmal mit dem Angebot und den Mails auseinandersetzt und herausfindet, dass ihre Behauptung eben nicht den Tatsachen entspricht. Ich erhielt jedoch keine Rückmeldung und daher bitte ich nun hier um Rat bzw. möchte einen Anwalt mit dieser Angelegenheit beauftragen.
2. Wünsche ich mir Schadenersatz für die Zeit, die Gebotsausfälle, die ganze Mühe, die ich mir nun teils umsonst gemacht habe und mich nach aktuellem Stand wirklich lieber und effektiver um Kinder und Tiere hätte kümmern können. Es erzeugt Stress - der weit wirkt!
Ich trenne mich ungern und aus einer Notsituation von meinen Platten. Und jetzt habe ich bei dem Aufwand mehr Ärger und gerade mal ein paar Euro - oder noch minus - je nach dem wie das alles ausgeht! Und es liegt nicht an der Ware!
Ich habe mich ja vorher schon informiert. Der Umsatz hätte schon locker 5 - 10 mal so hoch sein können!
Weiterhin komme ich durch den enormen Mehraufwand mit den anderen Käufern/ Lieferungen in Verzug. kann Käufern teils nicht angemessen antworten.....
Dieser unbedachte und unverhältnismäßige Kommentar erschwert mein Privatleben perönlich, psychisch, in der Leistungsfähigket für meine tägliche Sorge und Arbeit in Haushalt und mit meinen Kindern und auch finanziell erheblich !
Heute habe ich meine Kinder extra lange in den Kindaergarten gegeben, da ich wieder Angebote einstellen wollte. Ich habe ein einziges Angbot bis jetzt erstellt und sonst nur Mails und diesen Fall bearbeitet!
3. Das dritte Problem ist der Versand des Artikels. Ich bin aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses nicht bereit, den Artikel ohne Nachweis zu versenden. Entweder würde ich den Artikel mit Zeugen und Nachweis versenden oder den Vertrag wegen eben dieses gestörten Verhältnisses kündigen.
Ich wäre dankbar, wenn jemand diesen Fall übernehmen würde und auch dankbar für eine Stellungnahme, da ich leider weiss, dass gefühltes Recht nicht immer der Rechtsprechung etc. übereinstimmt.
Ich danke für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit und füge noch einige Anlagen an,
ANLAGEN
1.Aus meinem Angebot:
( den Link gebe ich bei Annahme heraus, da ich ja dennoch die Persönlichkeitsrechte wahren möchte und diese Anfrage öffentlich ist. ).
In der Artikelbeschreibung stand Folgendes: „Wichtiges zum Versand/ Bezahlung:
Ich kann für Brief- und Warensendung höchstens 2,- Euro eintragen. Das biete ich auch an, das heisst aber, dass ich wirklich nur einpacke und briefähnlich versende und nur mit Pappe verstärke, sofern ich diese zur Hand habe.
Warensendung IM SPEZIALKARTON biete ich für 3,- Euro. Je nach Gewicht der Platten passen in diese Sendung 2-3 Platten. Hier sind die Platten gut geschützt, jedoch nicht versichert. Das Versandrisiko trägt der Käufer.
Dieses Dhl-Packstationpaket ist auch eine gute Sache, denke ich. Dafür muss man aber bei dhl angemeldet sein, soweit ich weiss. Das wäre im Schnitt ab 3-5 Platten sinnvoll.
Und dann eben für alles weitere Pakete.
Pro weiterer gewonnener Auktion kommen 0,70 Cent auf die Versandkosten drauf. Ersteigern Sie also 3 Platten, versende ich automatisch IM SPEZIALKARTON.
Ersteigern Sie 5 - 7 Platten versende ich automatisch versichert - ohne, dass Sie irgendwas mitteilen müssen.
Ich hoffe mal, dass diese automatische Einstellung bei ebay funktioniert.... Bei 10 Euro Versandkosten stoppt dann dieser Aufschlag.
Die Versandkosten werden dann erst wieder erhöht, wenn es wirklich nötig ist. Aber ich glaube, dieser Fall tritt nicht ein...
Sammeln ist ausdrücklich erwünscht. Ihr könnt so lange sammeln, wie ihr wollt. Teilzahllungen erbitte ich innerhalb von 7 Tagen. Nachricht wäre nett. Da ich aber selbst auch nicht immer alle Verkäufer benachrichtige, warte ich nach der Bezahlung noch etwa 2 Tage, bevor ich den Versand vorbereite. „
2. Aus den Zahlungshinweisen, die der Käufer sieht, wenn er den Artikel bezahlen möchte:
„PAYPAL BITTE nur aus dem Ausland. Wenn Sie sammeln möchten, zahlen Sie ruhig erst, wenn Sie fertig sind. Brief- u. Warensendung heißt, dass ich wirklich BRIEFähnlich versende! Sendung IM SPEZIALKARTON 3,- Euro ( Je nach Gewicht 2-3 Platten) Hier sind die Platten gut geschützt, nicht versichert. Das Versandrisiko trägt Käufer. 3 Platten, automatisch SPEZIALKARTON. Ab 5 - 7 Platten versichert. Versand International mit Nachweis.✿✿✿✿✿✿✿✿✿✿✿“
3. Anlage: Meine Email an Kundin zur PAYPAL-Zahlung vom 5.3.2010:
Hallo,
tut mir leid, aber ich kann, wenn Sie mit Paypal zahlen nur mit Nachweis versenden:
„Verschicken Sie den Artikel nur an die nebenstehende Adresse.
Bewahren Sie Ihren von PayPal akzeptierten Versandbeleg auf.
Von PayPal akzeptierte Versandnachweise
Folgende Versandunternehmen werden von uns akzeptiert:
Deutsche Post / DHL (alle Leistungen außer Päckchen und Briefe)
GLS
DPD
Hermes
UPS
FedEx
TNT
Sofern folgende Angaben auf dem Versandbeleg angegeben sind, akzeptiert PayPal je nach Fall auch Versandnachweise von nicht aufgelisteten Unternehmen. Bitte achten Sie darauf, dass die Adresse des Empfängers der bei der PayPal-Zahlung angegebenen Adresse entspricht.
Name des Versandunternehmens
Einlieferungsdatum
Name und Adresse des Empfängers (wie bei der PayPal-Zahlung angegeben)
Ihr Name und/oder Ihre Adresse
Nachverfolgungsnummer (optional)
Darüber hinaus wird außerdem das Einschreiben via Deutsche Post als gültiger Versandnachweis akzeptiert. Das Einschreiben muss folgende Angaben vorweisen:
Einlieferungsdatum
Name des Empfängers (...)„
Versand für 2 Euro geht in keinem Fall!
Ich kann verstehen, dass sich das für eine Platte nicht lohnt. Bitte schauen Sie doch, ob Ihnen noch ein bis zwei weitere Platten gefallen. Diese versende ich dann versichert im Spezialkarton für 5,50 oder 4,50 via packstation oder hermes shop to shop.
Oder überweisen Sie bitte. Ich leiste jetzt schon Rückzahlungen, soweit es geht.
Beim Versand für zwei Euro wird wirklich nur in Papier eingeschlagen!
Versand im Spezialkarton geht bei Überweisung für 3 Euro für 1 -2 Platten. Dann wird es leider mit dem Gewicht wieder schwierig.
Die beste Lösung finde ich, wenn Sie einfach ein wenig Sammeln – da reduzieren sich die Versandkosten doch erheblich. Ob Sie nun 10 Mal eine Platte für zwei Euro Versand kaufen, also 20 Euro plus Gebote bezahlen - und noch nichtmal klar ist, ob sie gut ankommt oder eben 10 Platten für ca. 6 Euro, die gut verpackt und versichert sind....
Sorry für´s Warten und die mögliche Mühe, aber ich bin eben auch noch nicht so der Profi-Verkäufer und -Versender...
Sorry trotzdem für´s Warten, ich bin eben ein Mädchen und das ist mir schon wichtig...
LG,
K. (ich)
4.Mailkontakt über ebay:
*****
Auftrag angenommen am 10.03.2010 17:43:58
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 182
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