Auftrag geschrieben am 12.04.2010 13:34:28
Vertretung für Unterlassungsklage gegen mich
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: archiviert- Strafanzeige von mir wegen Betruges
- Einstweilige Verfügung
- Klage der Gegenseite in der HauptsacheIn der Angelegenheit wurde hier von mir bereits eine Frage gestellt, die auch ausführlich beantwortet wurde:http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=97127&__utma=1.1171432162.1265713119.1270893595.1271058449.7&__utmb=1.6.10.1271058449&__utmc=1&__utmx=-&__utmz=1.1270893595.6.5.utmcsr=frag-einen-anwalt.de/utmccn=%28referral%29/utmcmd=referral/utmcct=/Default.asp&__utmv=-&__utmk=80876951Für das schriftliche Vorverfahren zahle ich die als Einsatz genannte Summe. Sollte es zu einem Gerichtstermin kommen, wovon ich ausgehe, zahle ich die gleiche Summe nochmals.
-- Einsatz geändert am 12.04.2010 19:07:51
-- Einsatz geändert am 12.04.2010 19:09:28
-- Einsatz geändert am 15.04.2010 10:23:48
-- Einsatz geändert am 15.04.2010 10:24:37
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 15.04.2010 13:27:07
Sehr geehrter Ratsuchender,
in dem Gerichtsverfahren geht es um einen fünfstelligen Streitwert, so dass nach dem RVG über EUR 2.000,00 an RA-Gebühren fällig wären.
Ihr Einsatz wird der Sache nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
geschrieben am 15.04.2010 13:27:07
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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Sehr geehrter Ratsuchender,
in dem Gerichtsverfahren geht es um einen fünfstelligen Streitwert, so dass nach dem RVG über EUR 2.000,00 an RA-Gebühren fällig wären.
Ihr Einsatz wird der Sache nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 15.04.2010 14:00:27
Sehr geehrter Auftraggeber,
mit Ihrem Einsatz kommt man hier nicht weiter. Kein seriöser Kollege kann diesen Auftrag annehmen.
Eine Abrechnung nach der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise ist nicht möglich. Es muss hier nach dem RVG abgerechnet werden. Insoweit hat der Kollege Recht, als dass dann weitaus höhere Gebühren anfallen werden.
Sie sollten hier unbedingt diesen Auftrag schließen und einen Kollegen - am besten in der Nähe - direkt kontaktieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
geschrieben am 15.04.2010 14:00:27
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
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Sehr geehrter Auftraggeber,
mit Ihrem Einsatz kommt man hier nicht weiter. Kein seriöser Kollege kann diesen Auftrag annehmen.
Eine Abrechnung nach der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise ist nicht möglich. Es muss hier nach dem RVG abgerechnet werden. Insoweit hat der Kollege Recht, als dass dann weitaus höhere Gebühren anfallen werden.
Sie sollten hier unbedingt diesen Auftrag schließen und einen Kollegen - am besten in der Nähe - direkt kontaktieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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geschrieben am 15.04.2010 21:58:03
Sehr geehrter Anwaltssuchender,
gern würde ich Sie in diesem Verfahren vertreten.
Allerdings ist den Kollegen zuzustimmen: Die Klageschrift beziffert den Streitwert mit 25.000 €, was durchaus realistisch erscheint. Ihr Einsatz, auch das Angebot, dieselbe Summe für die Terminswahrnehmung noch einmal zu entrichten, weicht derart stark von der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG (2.064,65 €) ab, dass ein Anwalt mit erheblichen berufsrechtlichen Sanktionen rechnen müsste, wenn er für dieses Honorar tätig würde.
Zu Ihren Konditionen wird daher kein Anwalt dieses Mandat übernehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
geschrieben am 15.04.2010 21:58:03
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 316
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Sehr geehrter Anwaltssuchender,
gern würde ich Sie in diesem Verfahren vertreten.
Allerdings ist den Kollegen zuzustimmen: Die Klageschrift beziffert den Streitwert mit 25.000 €, was durchaus realistisch erscheint. Ihr Einsatz, auch das Angebot, dieselbe Summe für die Terminswahrnehmung noch einmal zu entrichten, weicht derart stark von der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG (2.064,65 €) ab, dass ein Anwalt mit erheblichen berufsrechtlichen Sanktionen rechnen müsste, wenn er für dieses Honorar tätig würde.
Zu Ihren Konditionen wird daher kein Anwalt dieses Mandat übernehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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