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Auftrag geschrieben am 12.04.2010 13:34:28

Vertretung für Unterlassungsklage gegen mich

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: archiviert
Im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung gegen mich privat verlangten wird das Hauptverfahren. Die Klage wegen Unterlassung wurde mir heute zugestellt. Innerhalb von 2 Wochen muss die Absicht der Verteidigung von einem Anwalt schriftlich angezeigt werden. Innerhalb von weiteren 2 Wochen muss die Klage erwidert werden. Ein schriftliches Vorverfahren ist angeordnet. Ich möchte die Klage erwidern und ein Hauptverfahren führen.

Hier zum Sachverhalt:

Von einer u.a. landeseigenen Gutachterfirma (GmbH) wurde ein nachweislich falsches Gutachten erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde von mir eine Maschine gekauft, die von einer ebenfalls landeseigenen Bank finanziert wurde. Die Kreditentscheidung der Bank basierte auf dem gleichen Gutachten. Die Maschine funktionierte nicht. Es entstand ein Schaden in Millionenhöhe.

Im Mai 2009 stellte ich gegen Gutachterfirma und Herstellerfirma Strafanzeige wegen gemeinsamen Betruges. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Es wurden mit der Rechtsabteilung der Bank, die auch mit Geschädigte ist, Gespräche über einen Schadenersatzprozess geführt. Es besteht bereits eine Sicherungsabtretung der Schadensansprüche an die Bank.

Im November 2009 teilte ich der Geschäftsführung und dem Aufsichtsratsvorsitzenden der landeseigenen Bank u. a. mit, dass das Gutachten nachweislich falsch ist, dass der Betrug zweifelsfrei nachgewiesen werden kann und dass es insgesamt fünf falsche Gutachten für verschiedene Firmen gab. Ich kündigte an, die Angelegenheit an die Presse weiterzugeben.

Von dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank, der übrigens auch Staatssekretär ist, wurde mir daraufhin mitgeteilt, dass er sich nicht zuständig fühle und von daher in der Sache nichts machen kann.

Gleichzeitig wurde aber mein o.a. Schreiben von dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank an die Geschäftsführung der Gutachterfirma weitergegeben. Diese erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen mich, in der mir untersagt wurde, weiterhin die oben genannten Behauptungen aufzustellen.

Im Widerspruchsverfahren der Einstweiligen Verfügung wurde noch kein Urteil gesprochen. In der Verhandlung meinte der Richter, dass es sich bei der Weitergabe meines Schreibens um KEINEN Verstoß gegen das Datenschutzgesetz bzw. Bankgeheimnis handele. Es wurde von uns eine Klage in der Hauptsache verlangt.

Ich habe den Eindruck, dass die o.a. Beteiligten sich alle untereinander recht gut kennen und gemeinsam versucht wird, eine juristische Klärung des Betruges, bei dem der Steuerzahler aufgrund einer Landesbürgschaft den größten Schaden trägt, zu vermeiden.

Es wurde mir heute die Klageschrift der Gegenseite in der Hauptsache zugestellt. Es wurde ein schriftliches Vorverfahren angeordnet.

Gesucht wird ein Anwalt, der das schriftliche Vorverfahren führt und mich in der anschließenden Verhandlung im Landgericht Bad Kreuznach vertritt.

Es gibt bisher u.a. folgende Unterlagen:
- Strafanzeige von mir wegen Betruges
- Einstweilige Verfügung
- Klage der Gegenseite in der Hauptsache

In der Angelegenheit wurde hier von mir bereits eine Frage gestellt, die auch ausführlich beantwortet wurde:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=97127&__utma=1.1171432162.1265713119.1270893595.1271058449.7&__utmb=1.6.10.1271058449&__utmc=1&__utmx=-&__utmz=1.1270893595.6.5.utmcsr=frag-einen-anwalt.de/utmccn=%28referral%29/utmcmd=referral/utmcct=/Default.asp&__utmv=-&__utmk=80876951

Für das schriftliche Vorverfahren zahle ich die als Einsatz genannte Summe. Sollte es zu einem Gerichtstermin kommen, wovon ich ausgehe, zahle ich die gleiche Summe nochmals.



-- Einsatz geändert am 12.04.2010 19:07:51

-- Einsatz geändert am 12.04.2010 19:09:28

-- Einsatz geändert am 15.04.2010 10:23:48

-- Einsatz geändert am 15.04.2010 10:24:37
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 15.04.2010 13:27:07
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575


Sehr geehrter Ratsuchender,

in dem Gerichtsverfahren geht es um einen fünfstelligen Streitwert, so dass nach dem RVG über EUR 2.000,00 an RA-Gebühren fällig wären.

Ihr Einsatz wird der Sache nicht gerecht.


Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 15.04.2010 14:00:27
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523


Sehr geehrter Auftraggeber,

mit Ihrem Einsatz kommt man hier nicht weiter. Kein seriöser Kollege kann diesen Auftrag annehmen.

Eine Abrechnung nach der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise ist nicht möglich. Es muss hier nach dem RVG abgerechnet werden. Insoweit hat der Kollege Recht, als dass dann weitaus höhere Gebühren anfallen werden.

Sie sollten hier unbedingt diesen Auftrag schließen und einen Kollegen - am besten in der Nähe - direkt kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 15.04.2010 21:58:03
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 316


Sehr geehrter Anwaltssuchender,

gern würde ich Sie in diesem Verfahren vertreten.

Allerdings ist den Kollegen zuzustimmen: Die Klageschrift beziffert den Streitwert mit 25.000 €, was durchaus realistisch erscheint. Ihr Einsatz, auch das Angebot, dieselbe Summe für die Terminswahrnehmung noch einmal zu entrichten, weicht derart stark von der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG (2.064,65 €) ab, dass ein Anwalt mit erheblichen berufsrechtlichen Sanktionen rechnen müsste, wenn er für dieses Honorar tätig würde.

Zu Ihren Konditionen wird daher kein Anwalt dieses Mandat übernehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt
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