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Auftrag geschrieben am 14.04.2010 21:29:00

Vertrieb von nicht originalem Zubehör

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommen
Guten Tag,

Ich möchte im After Sales austauschbares nicht originales Zubehör verkaufen, das für das Hauptprodukt von bestimmten Herstellern verwendet werden kann.

Kann ich bei der Vermarktung damit werben, dass dieses Zubehör auch für das Originalhauptprodukt unter Nennung des Markennamens des Originalhauptprodukt verwendet werden kann?
Ein ähnliches Beispiel zum besseren Verständnis: Ich verkaufe Kaffeepads und werbe damit, dass diese auch für die Nescafe Dolce Gusto Kaffeemaschine verwendet werden können.

Macht es einen Unterschied wo ich den Namen des Hauptproduktes nenne (Verpackung vs. Internet Webseite)?
Besten Dank!


Auftrag angenommen am 14.04.2010 22:47:26
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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