Auftrag geschrieben am 14.04.2010 21:29:00
Vertrieb von nicht originalem Zubehör
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommenIch möchte im After Sales austauschbares nicht originales Zubehör verkaufen, das für das Hauptprodukt von bestimmten Herstellern verwendet werden kann.
Kann ich bei der Vermarktung damit werben, dass dieses Zubehör auch für das Originalhauptprodukt unter Nennung des Markennamens des Originalhauptprodukt verwendet werden kann?
Ein ähnliches Beispiel zum besseren Verständnis: Ich verkaufe Kaffeepads und werbe damit, dass diese auch für die Nescafe Dolce Gusto Kaffeemaschine verwendet werden können.
Macht es einen Unterschied wo ich den Namen des Hauptproduktes nenne (Verpackung vs. Internet Webseite)?
Besten Dank!
Auftrag angenommen am 14.04.2010 22:47:26
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

