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Auftrag geschrieben am 15.08.2011 18:17:03

Verurteilung ohne Anhörung

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 300,00 | Status: angenommen
Hallo,

Ende Februar erhielt einen Anruf von einer Polizistin, die mich zwecks einer Unfallflucht die ich begangen haben soll, befragte. Nachdem ich versicherte, dass ich von diesem Vorfall nichts wüsste, wollte sie mir ein Schreiben zu schicken indem ich meine Sicht der Dinge schildern sollte. Dieses Schreiben habe ich allerdings nie erhalten.
Vor einigen Wochen erhielt ich dann lediglich das ´Angebot´, dass sie das Verfahren gegen ein Bussgeld in Höhe von 500€ einstellen würden. Da ich mich aber für unschuldig halte, ignorierte ich dieses Schreiben und erwartete nun eine Vorladung um mich zu dieser Sache zu äußern. Aber anders als gedacht, bekam ich nun ein Strafbefehl (ausgestellt am 11.08.2011) über 900€ und 3 Monate Fahrverbot.

Bitte erheben Sie schnellstmöglich im meinem Namen Einspruch gegen diesen Strafbefehl.


Auftrag angenommen am 15.08.2011 19:39:56
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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