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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 07.10.2009 08:04:48

Visa fuer Deutschland / Arbeitsaufnahme

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei hatte ich einige Fragen fuer folgende Situation:

Ich bin deutscher Staatsbuerger und moechte in Deutschland ein Gewerbe anmelden.
Das Gewerbe soll auf Betreuung von aelteren Mitmenschen beruhen, wobei ich plane, Werbung durch Zeitung und meine eigenen Grosseltern und deren Freund zu machen.

Dieses Gewerbe soll mein eigener finanzieller Standpunkt in Deutschland sein und ich moechte dieses zusammen mit meiner chinesischen Freundin ausueben.

Nun stellt sich die folgende Frage:
meiner Freundin wurde bereits 3x ein Besuchervisa mangels Rueckkehrbereitschaft abgelehnt.
Zu den Zeitpunkten hatten wir eigentlich noch gar nicht vor, in DE zu bleiben, sondern wieder nach China zurueckzukehren.

Aufgrund geaenderter Situation wollen wir aber nun nach DE reisen und dort bleiben.


Ich habe vor, in den naechsten Monaten nach DE zu kommen, fuer meine Freundin und mich eine Wohnung in meinem Heimatort anzumieten, das Gewerbe anzumelden und Werbung zu schalten.

Alleine durch meine Grosseltern haette meine Freundin sofort Einkommen und durch mich eine Wohnung.

Kann ich nun die Auslaenderbehoerde in meinem Heimatort anschreiben und Ihnen mitteilen, was ich vorhabe und auch eine Bestaetigung von der Bundesagentur fuer Arbeit einholen, so dass meine Freundin von diesen beiden Seiten das OK erhaellt?

Koennte mir ein Rechtsanwalt hierbei bitte zur Seite stehen und fuer mich Kontakt mit der Auslaenderbehoerde, der Bundesagentur fuer Arbeit aufnehmen und mir evtl. sogar behilflich sein, das Gewerbe anzumelden?

Der ausfuehrende Anwalt soll fuer mich versuchen bei meiner Auslaenderbehoerde bereits vorab einen positiven Bescheid incl. Stempel etc. zur Vorlage bei der Botschaft zu erhalten und auch bereits von der Bundesagentur fuer Arbeit das OK erhalten, so dass die Deutsche Botschaft den Antrag nicht wieder ablehnen wird.

Weitere Fragen koennen wir nach Annahme gerne besprechen und alles weitere in die Wege leiten.

Ich hoffe, dass die hier angebotenen 65,00 Euro mit evtl. weiterfuehrenden Kosten verrechnet werden!.

Falls es noch wichtig ist: ich werde meine chinesische Freundin kommenden Monat in China heiraten.

Vielen Dank
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 07.10.2009 08:08:13

Was ich noch vergessen habe:

Meine Freundin faengt jetzt erst an, Deutsch zu lernen, hat also noch keine Sprachkenntnisse.

Ich habe hierfuer mehrer Buecher fuer A1 gekauft.

Dennoch sollte es kein Problem sein, sich mit englisch in DE zurechtzufinden und den aufgefuehrten Job auszufuehren.

Spaetestens zum Sommer naechsten Jahres wird meine Freundin bzw. Frau dann auch deutsch sprechen koennen.
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 07.10.2009 08:09:59

Und auf ein 2. : Herr Rechtsanwalt Roth aus Hamburg kann diese Frage nicht beantworten bzw. diesen Angebot nicht annehmen.

Es besteht keinerlei Interesse an einer Zusammenarbeit mit diesem Anwalt, der zwar Gebuehren nimmt, aber nicht hilft und sich nicht zurueckmeldet!
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 07.10.2009 08:52:39
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

die Auftragsausführung ist in Ihrem Fall zwar grundsätzlich möglich, gestaltet sich aber aufgrund der Entfernung (Unterschrift von Vollmachten, etc.) recht schwierig.

Zudem soll hier nach vorheriger Klärung der Sach- und Rechtslage mit maximal 3 Behörden Kontakt aufgenommen werden.

Dies alles ist zu dem von Ihnen ausgelobten Einsatz leider nicht machbar.

Bitte erhöhen Sie Ihren Einsatz angemessen auf nicht unter 250.- € bzw. denken Sie bitte darüber nach,direkt einen Kollegen zu beauftragen.

Sehr gerne können sie auch auf meine Dienste zurückgreifen.


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt