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Auftrag geschrieben am 19.03.2010 13:36:17

Vollmacht Ausland

Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Eine älter Dame verstirbt ohne Testament.
Sie vererbt ein Konto und ein Haus.
Erben sind ihre drei Geschwister bzw. deren Kinder.
zwei dieser Geschwister leben in Deutschland eine Schwester in Kanada.

Das Prozedere ist unter den deutschen Erben geklärt und zwar haben die Erberechtigten einem Bruder der Verstorbenen eine Generalvollmacht erteilt.
Auf Anraten der deutschen Botschaft hat die kanadische Erberechtigte einen deutschen Anwalt (Neffe Ihres Mannes) eingeschaltet der nach ihren Aussagen "dem Bevollmächtigenten bei dem Ausfüllen der Formulare für die Kanadier" helfen soll. Solche Formulare muss der Bevollmächtigte nicht ausfüllen (nur die Kanadier für sich selber). Der Anwalt hat jetzt von dem Bevollmächtigten verlangt, dass er das geerbte Geld an ihn überweist, damit er es dann verteilen kann. Die deutsche Seite sieht keinen Bedarf einen Anwalt einzuschalten, da das Vorgehen in Deutschland in solchen Fällen standartisiert ist. Es steht den Kanadiern natürlich frei für sich selber einen Anwalt einzuschalten.
Es fehlt also eigentlich nur die Vollmacht der Kanadier damit die Auszahlung stattfinden kann.

Hier die Fragen:
- können die Kanadier der deutschen Seite einen Anwalt aufdrängen?
- ist das vom Anwalt vorgeschlagene Vorgehen üblich (korrekt)? Wenn nein, wie ist das übliche Verfahren in solchen Fällen?
- Wenn die kanadische Seite "auf stur schaltet" und auf das Prozedere besteht, kann sie damit die Auszahlung auf unbestimmte Zeit verhindern?
- Gibt es eine Möglichkeit die Erbengemeinschaft aufzulösen und so Einzelauszahlungen an die deutsche Seite zu erwirken?
- fordert das Finanzamt Erbschaftsteuer obwohl das Erbe nicht ausgezahlt wurde?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen




-- Einsatz geändert am 19.03.2010 14:28:39


Auftrag angenommen am 19.03.2010 14:32:03
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
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