Auftrag geschrieben am 16.05.2011 15:05:25
Vollstreckungsgegenklage
Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Status: angenommenVollstreckungbescheid ist von 1999, die Sache selbst ist von 1997,damalige Forderung ~ 1200 D-Mark oder wie in der Forderungsauftellung mit 610€ ausgewiesen.
Bezahlt hab ich schon öfters,insgesamt um die 800€,sprich die Hauptforderung ist schon längst bezahlt,nur natürlich nie mit der HV verechnet wie bei Inkassos üblich.
Der Großteil sind natürlich Zinsen,welche meines Wissens nach nach 3 Jahren verjähren.
Von 2001 bis 2009 habe ich nichts nehr von dem Verein gehört,ist die Forderung somit eigentlcih nicht schon verwirkt?
Gegen die Pfändung möchte Ich jetzet eine Vollstreckungsgegenklage machen udn möchte wissen was der Spaß in etwa kostet und wie die Aussichten auf Erfolg sind
Auftrag angenommen am 16.05.2011 15:18:59
Rechtsanwältin Gina Haßelberg
Lyrenstraße 13, 44866 Bochum, Tel: 02327/831874-0, Fax: 02327/831874-9
Zivilrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 103
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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