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Auftrag geschrieben am 14.06.2009 09:46:32

Ware über Ebay ersteigert, jedoch Ware nicht erhalten

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommen
Sehr geehrte Rechtsanwältinnen,
sehr geehrter Rechtsanwälte,

wir haben über die Internetplattform Ebay Ware ersteigert. Die Überweisung erfolgte am 26.05. Bedauerlicherweise ist die Ware bis heute noch nicht angekommen. Auf Nachfrage teilte uns der Verkäufer mit, er habe die Ware sofort nach Zahlungseingang verschickt. Des Weiteren lehnte er einen Rücktritt des Kaufvertrages ab, begründet dadurch, dass der Erfüllungsort bei ihm liege, und wir das Versandrisiko tragen würden.
Jedoch obliegt ihm die Beweispflicht, dass die Ware tatsächlich abgeschickt wurde. Und dies zu beweisen, erscheint mir als sehr schwierig, da die Ware als "Päckchen" verschickt wurde.

Zur Durchsetzung unserer Interessen suchen wir einen freundlichen Rechtsbeistand.

Mit freundlichen Grüßen




Auftrag angenommen am 14.06.2009 10:11:26

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