Auftrag geschrieben am 03.08.2010 15:08:26
Webmaster auffordern persönliche Daten zu löschen! Google-Einträge!
Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Status: angenommenzunächst möchte ich Ihnen den Sachverhalt erläutern:
Es sind 3 Einträge von zwei verschiedenen Webseiten in Google vorhanden, die ich gerne löschen möchte. Beide Webseiten sind im Ausland angemeldet.
Bei dem ersten Eintrag konnte ich bisher keine Einigung erzielen und der Webmaster ist auch zu keinerlei Kooperation bereit.
Bei dem zweiten Eintrag konnte ich bisher eine vorläufige Einigung erzielen. Vor kurzem habe ich ein Internetprojekt über eBay erworben, dass als legal angepriesen worden ist. Im guten Glauben habe ich dieses erworben, doch im Nachhinein stellte es sich als Abzockseite heraus.
Da ich die Forderungen durch ein Inkassounternehmen einziehen lassen wollte, enstand mir anschließend ein Schaden in Höhe von ca. EUR 1.000. Ich forderte vom Verkäufer den Kaufpreis zurück und des weiteren fordere ich auch den Ersatz des Schadens.
Dieser gab eine verbindliche Erklärung per E-Mail ab, diese Forderung in Raten abzubezahlen, doch bis heute ist nur ein Kleinsbetrag eingegangen.
Zurück zum Google Eintrag:
Ich habe dies einem Mitarbeiter vom Forum genaustens erklärt, wie sich Vorgang abgespielt hat und diesem auch diverse Belege zukommen lassen. Doch er lässt sich nicht überzeugen und behauptet immer noch das Gegenteil.
Aus diesem Grund bin auf einen Anwalt angewiesen, der mich in dieser Sache als Dritt-Person vertritt.
Meine Fragen und Wünsche:
* Aufforderung zur Löschung der persönlichen Daten.
* Stehen mir andere Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verkäufer zu? Der Schaden beträgt 1.000 Euro und hinzu kommt noch Rufschädigung.
Werter Rechtsanwalt, ich habe vorläufig einen Betrag von 50 Euro angesetzt. Sollte der Betrag höher ausfallen, so werde ich diesen nach Beendigung des Falles und erhalt der Rechnung an Sie überweisen.
Mit freundlichen Grüßem.
