Auftrag geschrieben am 27.07.2011 18:18:40
Webshop Französisch
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 80,00 | Status: archiviertfür unseren in Frankreich neu startenden Onlineshop benötigen wir die im französichen Recht gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Wiederuf, Rückgabe etc) in der Sprache französich um Abmahnungen zu entgehen.
Es sind keine AGB`s gefordert.
Dankeschön
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 27.07.2011 19:33:14
Das ist ein bisschen wenig.
Für diesen Einsatz kann ich Ihnen gerne einen französischen Kollegen vermitteln, der Ihnen die erforderlichen Rechtstexte für den Online-Shop formuliert.
Mit dem Widerruf ist es leider nicht getan.
Mit freundlichen Grüßen
RA Safadi
geschrieben am 27.07.2011 19:33:14
Rechtsanwalt Felix M. Safadi
Schloßstr. 41a, 12165 Berlin, Tel: 030 555 760-321, Fax: -329
Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 145
Schloßstr. 41a, 12165 Berlin, Tel: 030 555 760-321, Fax: -329
Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 145
Das ist ein bisschen wenig.
Für diesen Einsatz kann ich Ihnen gerne einen französischen Kollegen vermitteln, der Ihnen die erforderlichen Rechtstexte für den Online-Shop formuliert.
Mit dem Widerruf ist es leider nicht getan.
Mit freundlichen Grüßen
RA Safadi
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geschrieben am 02.08.2011 10:31:21
Sehr geehrter Ratsuchender,
dem Kollegen ist zuzustimmen. Ihr Einsatz von 80 Euro brutto ist unangemessen zu niedrig angesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
geschrieben am 02.08.2011 10:31:21
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
dem Kollegen ist zuzustimmen. Ihr Einsatz von 80 Euro brutto ist unangemessen zu niedrig angesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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