Auftrag geschrieben am 21.01.2009 15:43:17
Werbung als Heilpraktiker
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Status: angenommenals angehende HP möchte ich wissen, welche Form der WErbung ich machen darf. Ich habe konkret Folgendes vor: Schaltung von Anzeigen mit meiner Spezialisierung auf Kindergesundheit und dort eben besonders Lernschwierigkeiten. Ich möchte Frage- und Antwort-Nachmittage in meiner Praxis geben und mich eben als Spezialist für Kindergesundheit durch Handzettel und Plakate bekannt machen. Meine Frage jetzt - darf ich mit meiner Spezialisierung werben? Welche Lesequellen empfehlen Sie, damit ich mich in das Thema einlesen kann? Die Verbände liefern kein besonders gutes Hintergrundwissen.
Mir wäre lieb eine kurze Skizze zu bekommen, was ich so darf und was nicht.
Dank
Grüße
Auftrag angenommen am 21.01.2009 16:35:34
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 557
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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