Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327709
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 24.02.2009 15:23:47

Wertsicherung (Erbpacht)

Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: archiviert
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft deren Haus auf einem Grundstück durch Erbpacht für 99 Jahre gesichert ist. Beginn des Vertrages im Jahre 1965 mit Bezug zur Berechnung der Erbpacht: Basisjahr 1962 ist 100%. Der Pachtzins wurde mit DM 2.-/qm angesetzt.
Laut Stat. Bundesamt ist eine Steigerung von 246,8% eingetreten.
Unsere Zahlungen belaufen sich jährlich auf ein Vielfaches (2005 waren es 14.600 Euro. was über 700% wäre).
Der berechnende Partner verweigert ein klärendes Gespräch (mehrfaches telefonieren so wie ein Gespräch im Jahre 2008- weiter auf dem Standpunkt" es ist korrekt" berechnet.)
Wie kann weiter verfahren werden, da wir auch eine gemeinsame Anfrage beim STat. Bundesamt vorgeschlagen haben, diese von der Gegenseite unbeantworet blieb.

Besteht ein Rückforderungsanspruch und wenn ja wie lange?

Mit freundlichem Gruß



Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als Leser können Sie
bei Beauftrag-einen-Anwalt.de*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt