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Auftrag geschrieben am 18.11.2010 11:43:57

Wettbewerbsverbot laut GmbH checken

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Status: angenommen
Im Gesellschaftervertrag steht drin:

(1)Gegenstand des Unternehmens ist die Zurverfügungstellung einer Internetseite zum marktplatzähnlichen Anbieten und Nachfragen von Textlinks unter www.xy.de und weiteren Domains (sogenanntes Text-Link-Advertising), der Überbringung aller nötigen Dienstleistungen für Internetmarketing, insbesondere die suchmaschinenspezifische Optimierung von Kundenwebseiten und des Consultings für Internetpromotion.

und

(1)Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmäßig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

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Das Unternehmen XY bietet derzeit einen Marktplatz für Textlinks an.

Dort können Verkäufer und Käufer von suchmaschinenrelevanten Textlinks die gesamte Abwicklung tätigen.

Ebenfalls bietet XY einen Linkbuilding-Service an (Kampagnen werden für die Kunden selber durchgeführt) und auch SEO-Analysen (-> Analysen zur Suchmaschinenoptimierung).

Es ist geplant folgende Firmen (GmbH´s) zu gründen:

1. Eine Firma entwickelt eine SEO Software -> hier gibt es verschiedene Tools.

2. Eine SEO-Agentur. Hier werden Full Service SEO-Dienstleistungen angeboten.

3. Ein Ableger von XY auf dem US Markt.

Die Firmen 1 und 2 sollen keine Konkurrenz zu XY darstellen, sondern XY intensiv nutzen. Gerade die SEO Agentur soll als Fullservice-Dienstleister die XY Produkte für die Kunden nutzen.

Daher sollen die Firmen XY keine Kunden wegnehmen, sondern ebenfalls den Umsatz als XY erhöhen.

Ich bin Geschäftsführer und 51% Anteilseigner an XY.

Die entscheidene Frage: Ist es anhand der Wettbewerbsklausel möglich, dass ich die Firmen 1-3 (bitte differenzieren) privat gründe?

Oder muss ich dieses zwingend als Tochterfirmen der XY GmbH durchführen?

Ersteres ist mir natürlich lieber und vorteilhafter.

Anbei noch der Gesellschaftervertrag (Entwurf, aber deckungsgleich mit dem Originalvertrag).

Die Einschätzung sollte schriftlich festgehalten werden und auch voerzeigbar sein. (-> "kleines Gutachten").




Auftrag angenommen am 18.11.2010 15:05:37
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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