Auftrag geschrieben am 28.04.2011 16:14:05
Widerruf Kaufvertrag
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommenfolgender Sachverhalt:
Vor knapp einer Woche habe ich einen Kaufvertrag über einen Neuwagen abgeschlossen. Mit dem Autohaus verbindet mich eine längjährige Treue. Mein altes Auto (11 J., >220.000km) wurde in Zahlung genommen. Kaufpreis: 15.000€.
Finanzierung: Großteil bar, der Rest Darlensvertrag über einen Anbieter, den der Händler (Opel) ausgesucht hat.
Just am selben Abend hatte ich einen Unfall mit meinem Wagen (Schuld liegt bei mir). Die Reparatur würde den Zeitwert meines Autos übersteigen.
Am Dienstag habe ich den Verkäufer kontaktiert und gesagt, dass wir nochmals reden müssen. Er sagte, dass es bei dem obigen Betrag bleibt, d.h. keine "Mehrkosten" für mich.
Parallel dazu hat mir die Geschäftsführung einen Firmenwagen angeboten (Unfall habe ich geschildert). Was könnte/müsste ich nun tun? Widerruf (§323?) ohne größere Schadensersatz leisten zu müssen?
Firmenwagen hätte wahrscheinlich Vorteile (Anfahrtsweg einfacher Weg zur Arbeit ca. 60km).
Grüße und Dank,
Auftrag angenommen am 28.04.2011 18:00:46
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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