Auftrag geschrieben am 13.02.2011 05:11:07
Widerspruch gegen Gemeinschaftsmarke
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommenwir haben beim Harmonisierungsamt die Eintragung einer Marke - nennen wir sie "commerce" - beantragt. Die Eintragung soll in die Klassen 16, 35 und 42 (Nizzaer Klassifikation) eingetragen werden. Nun hat der Inhaber einer bereits eingetragenen und ähnlich klingenden Marke - nennen wir sie comerca - Widerspruch gegen unsere Markeneintragung eingelegt. Die bestehende Marke ist in die Klassen 1, 30 und 35 (Nizzaer Klassifikation) sowie 26.3.1, 26.3.6, 26.4.1, 26.4.3, 26.4.7 und 26.4.11 (Wiener Klassifikation) eingetragen.
Die genauen Markenbezeichnungen und deren Eintragungen beim OHIM finden Sie im Anhang.
Uns wurde geraten, den Widerspruch "auszusitzen" und darauf zu hoffen, dass der Gegner Fristen z.B. für die Erbringung von Beweisen versäumt. Da dies aber leider nicht erfolgreich war, möchten wir nun tätig werden.
Zu diesem Vorgang habe ich nun folgende Fragen:
1. Welches Vorgehen ist hier am erfolgversprechendsten? Auf die Entscheidung zu unseren Gunsten durch das OHIM warten oder selber tätig werden?
2. Kann das OHIM der gesamten Eintragung Widersprechen oder nur der Eintragung in die gemeinsame Klasse 35?
3. Wer trägt die Kosten für das Widerspruchsverfahren, wenn uns (nur) der Eintrag in die Klasse 35 verwehrt wird? Macht ein freiwilliger Verzicht auf diese Klasse Sinn, um die Kosten des Verfahrens nicht tragen zu müssen? (Die Klasse deckt nur eine "Nebentätigkeit", nicht das Kerngeschäft.)
Für Ihre Antwort danke ich recht herzlich.
Auftrag angenommen am 13.02.2011 08:47:32
Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 297
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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