Auftrag geschrieben am 19.12.2008 21:27:13
Wie vorgehen bei bestehendem Kredit "im Verbundgeschäft" mit geschl. Immo-Fonds Falk
Rechtsgebiet: Kredite | Status: angenommenDie Finanzierung erfolgte größtenteils über einen im Verbund abgeschlossenen Kredit. Dies erfolgte alles über den gleichen Makler in einem verbundenem Geschäft.
(Detail Der "Verbund" ist etwas komplexer: Wegen Jahresende wurde eine Zwischenfinanzierung direkt über eine dem Fondsanbieter verbundene Gesellschaft abgeschlossen, bis der endgültige Kredit bei der Bank durch wäre.
Ein halbes Jahr später folgte dann Mitte 2000 der endgültige Kreditvertrag mit Fondsabtretung, ohne dass es zu einem Kontakt zwischen der Bank und mir gekommen wäre.)
Beim Fonds 71 ist es bereits zum Totalverlust gekommen. Seit 8 Jahren zahle ich also jetzt einen Kredit "für nichts" zurück, der noch lange nicht getilgt ist. Dies ist natürlich eine äusserst bedrückende Situation.
Laut Internet wurden folgende praktisch gleiche Fälle nur mit anderen Fondsnummern zugunsten der Kreditnehmer bzw. Fondsanleger entschieden, sogar mit vollständiger Rückabwicklung der bereits gezahlten Summen! :
Landgericht Gießen, Az. 3 O 557/07 (13.8.2008)
OLG Dresden, Az. 12 U 2211/06 (6.6.2008)
München/Traunstein (?), Az. 5 O 4174/07 (30.05.2008)
_______________________________
Frage 1: Was soll ich tun und mit welchen Chancen/Risiken? (Siehe drei Beispiele a), b) , c) unten.)
Ich hätte hierzu gerne begründete Meinungen gehört, mir ist klar, dass eine Rechtsicherheit vor Gericht nicht gegeben ist, und im Prinzip jedes Gericht wohl wieder anders enscheiden kann (?).
Die Begründungen der Urteile zielen abgesehen von den Klassikern "verbundenes Geschäft" und Haustürgeschäft insb. auf formale Mängel der Widerrufsbelehrungen beim Kreditabschluss ab.
Beispielmöglichkeiten zu Frage 1:
a) Soll ich den Kredit weiter bedienen und schnell noch vor Jahresende ein Güte- bzw. Schiedsverfahren (dies wird mir u.a. von der IG-Falk geraten) einleiten?
b) Soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen, in individuellen Verhandlungen mit der Bank, z.B. nur einen prozentualen Kreditnachlass heraus"zuschlagen"?
c) Soll ich die Zins und Tilgungszahlungen im Vertrauen auf obige Urteile einstellen, um die Bank zumindest erstmal in Zugzwang zu bringen? Mein Problem ist, dass ich die noch ausstehende Summe eben nicht auf einen Schlag aufbringen könnte, falls es gegen mich ausgeht.
Mittlerweile hat die Bank meinen Kreditvertrag an eine andere Bank verkauft.
Mit Sicherheit ist dieser Verkauf nicht zu 100% erfolgt, was mich natürlich noch weniger einsehen lässt, dass ich mehr zurückzahlen soll als es jetzt wert war.
_______________________________
2. Verbessert oder verschlechtert dies meine rechtliche Lage? (Dürfte auf die Rechtmässigkeit des ursprünglichen Kreditabschlusses ja keinen Einfluss haben).
Zeitkritisch wird das Ganze dadurch, dass die Schieflage der Falk-Gruppe seit 2005 bekannt sein sollte, und bei angenommener (?) 3-jähriger Verjährungsfrist (so eine Interessengemeinschaft) die Gefahr besteht (?), dass die Möglichkeiten des Angreifens der Kreditverträge Ende 2008 verjähren.
_______________________________
3. Droht hier wirklich eine Verjährung? Eigentlich hat ja die Insolvenz der Falkgruppe nicht wirklich etwas mit der mangelhaften Widerrufbelehrung in den Kreditverträgen zu tun, bei denen die Richter offensichtlich keine Verjährung annahmen (?)
Vielen Dank im voraus. (Und Entschuldigung, wenn es zu lang war.)
