Auftrag geschrieben am 06.10.2010 16:36:27
Wieder Einbuergerung
Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Status: angenommenIch lebe seit etwa 10 Jahren in den USA. Vor 2 Jahren habe ich die US Staatsagehoerigkeit angenommen ohne vorher eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Ich bin weiterhin in Deutschland gemeldet und reise 2 mal in Jahr nach Deutschland. Ich bin Verheiratet (meine Frau ist nicht Deutsche) und habe ein Kind. Ich moechte in 2 bis 4 Jahren wieder mit meiner Familie in Deutschland leben.
1. Falls ich eine Widereinbuergerung beantragen muss wie hoch sind meine Chancen meine Staatsbuergerschaft zurueckzuerhalten wenn Ich meinen staendigen Wohnsitz wieder in Deutschland habe?
2.Gibt mir der Paragraph 38 Absatz 2 des AufenthG grundsetzlich das Recht als ehemaliger Deutscher eine Aufendhaltsgenehmigung / Arbeitsgenehmigung zu erhalten und gilt diese Genehmigung auch fuer meine Frau und Kinder?
3. Wenn Ich wieder in Deutschland lebe und die Bedingungen der Unterhaltsfaehigkeit, Kenntnisse der Deutschen Sprache und Bindungen an Deutschland erfuelle habe Ich ein Recht auf Wieder Einbuergerung? Was gilt fuer meine Kinder?
4. Falls Ich nach meinem Rueckzug nach Deutschland weiterhin ein Geschaefft in den USA haben wollte das massgeblich zum Unterhalt meiner Familie beitraegt koennte ich die us Staatsbuergerschaft behalten?
5. Kann Ich den Antrag auf Wiedereinbuergerung derart stellen das Ich mich nur dann bereiterklaere mein us Staatsbuergerschaft aufzugeben falls dies der entscheidende Faktor waehre um deutsche Staatsbuergerschaft zurueckzuerhalten.
Mit freundlichem Gruss,
Gregor Schmitz
