Auftrag geschrieben am 28.07.2009 18:44:40
Wiederrufsrecht beim Onlinekauf
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommenam 10. Juli habe ich bei einem Onlineversandhaus eine Kamera gekauft. Nach einigen Tests stelle ich fest das die Kamera Probleme mit dem Autofokus hat. Daraufhin habe ich den Onlineshop per E-Mail am 20. Juli informiert das ich von meinem Wiederrufsrecht gebrauch machen möchte. Am 21.Juli habe ich dann die Kamera versendet, und am 23. Juli kam die Kamera an.
Daraufhin teilte mir der Onlineshop mit das ein Fussel auf der Matscheibe sei und das deshalb eine Rücknahme ausgeschlossen ist.
Ebenfalls wurde mir mitgeteilt das wegen des Problems des Autofokuses die Kamera schon an eine Vertragswerkschaft gesendet wurde. Ich habe jedoch nie um Nachbesserung, sondern immer um Rückgabe gebeten!
Mein Ziel: Die volle Erstattung des Kaufpreises
Mit freundlichen Grüßen,
M.V.
Auftrag angenommen am 28.07.2009 19:04:22
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 430
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 430
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Vogt direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:

