Auftrag geschrieben am 12.04.2010 21:50:15
Wiederspruch gegen Steuerfestsetzungen
Rechtsgebiet: Steuerrecht | Status: angenommenheute sind uns Steuerfestsetzungen für meine Frau und mich ins Haus geflattert. Ich suche daher jemanden, der gegen die Steuerfestsetzungen meiner Frau (2007 / 2008) und mir (2008) Wiederspruch einlegt und notfalls Klage einreicht.
Meine Frau hat bereits einmal einen Bescheid für 2007 erhalten gehabt, bei dem ca. 200 Euro zu zahlen waren, wurde einfach bezahlt, damit man keine Erklärung abgeben muss. Jetzt ist der Betrag von meiner Frau für 2007 einfach mal auf 3400.- Euro hochgeändert worden und 2008 auch einfach mal auf 3400.- Euro festgesetzt worden. Bei einem Nebenjob mit 5000 Euro Gesamteinkommen im ganzen Jahr 2007 natürlich wieder mal ein schlechter Witz vom Finanzamt - aber das kennt man ja.
Bei mir sind 1700.- Einkommenssteuer und 2700.- MwSt nachzuzahlen, obwohl ich meine Steuererklärung abgegeben habe und der Betrag bei ca. 2.900.- Euro liegen müsste. Also muss man bei mir auch einen Wiederspruch einlegen, weil ja die Steuererklärung vorliegt.
Für den Fall, dass das Finanzamt die Bescheide nicht bis 06/2010 (Zahlungsfrist) aufhebt, muss man eine aufschiebende Klage einreichen / bzw. Einstweilige Verfügung erwirken, da wir diese Summen gar nicht zahlen können.
Außerdem möchte ich dass der Anwalt auch noch einmal eine Frage stellt, die ich schon zwei Mal per Mail an das Finanzamt gesendet habe.
Der angegebene Preis von 100.- Euro ist für die Wiedersprüche gegen die Bescheide von meiner Frau und mir, nicht für die Klage. Wenn man eine Klage macht, müssten wir nicht einmal gesondert einen guten Preis verhandeln.
Auftrag angenommen am 13.04.2010 00:33:09
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht
Bewertungen: 159
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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