Auftrag geschrieben am 03.07.2011 15:03:46
Wohlverhaltensphase als Rentner
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommenLt. § 295 1.1 soll man eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.
Frage: Trifft das auch für mich als Altersrentner zu? Der Satz oben sagt ja " angemessen".
Man sagte mir, für Rentner trifft das nicht zu, die brauchen nicht zwangs zuarbeiten?
Wo steht was darüber? Gibt es schon Urteile?
Auftrag angenommen am 03.07.2011 15:06:08
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
Bewertungen: 358
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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