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Auftrag geschrieben am 17.10.2009 16:04:33

Wohnungswechsel abgelehnt

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Status: angenommen
Guten Tag,

ich beziehe ALG II was mir auch ziemlich extrem peinlich ist. Wegen eines Gusundheitlichen Problems bin ich in Hartz IV abgestürzt und warte seit 9 Monaten auf die Enschreidung des Rentenversicherungs Bundes auf meine Berufliche Reha.

Da ich mir meine jetztige Wohnung nicht mehr leisten kann habe ich beschlossen mit einer Freundin zusammen eine WG zu Gründen ( Sie bezieht kein ALG II ) - nach Monatlanger Suche habe wir eine Wohnung gefunden. 77,83 qm und eine Kaltmiete von 622,-- zzgl 144 Betriebskosten und 66,-- Heizkosten. Alle Kosten müssen durch 2 geteilt werden.

Auf Nachfrage bei der ARGE Köln hieß es dann das es im Rahmen sei. Jetzt haben wir die Ablehnung bekommen das die Wonung mit 77,83 qm so Groß sein und die Kosten viel zu hoch seien.

Darf meine Mitbewohnerin auch als Hartz IV Bezieher mit angerechnet werden?

Ich bitte um schnelle Hilfe da ich mich, da ich mich auf die Vorab Anfrage verlassen habe und meine jetzige Wohnung gekündigt habe und auch den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben habe.



-- Einsatz geändert am 18.10.2009 14:59:40


Auftrag angenommen am 18.10.2009 15:07:44
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
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