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Auftrag geschrieben am 27.08.2009 21:03:42

Wortlaut Notarvertrag & Notarvertrag - Bitte nur Fachanwälte

Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommen
Sehr geehrter Fachanwalt,
bitte prüfen Sie den Sachverhalt des Kaufvertrages und teilen mir etwaige benachteiligungen des Käufers mit.
Insbesondere interessiert mich, ob es bei einem leer stehenden Objekt wie hier welches über einen Testamentsvollstrecker (tätig im gleichen Notariat wie Notar Cramer selber) veräußert wird, wirklich eine Auflassungsvormerkung notwendig ist. Gibt es hier ggfs. eine für den Käufer bei sofortigen Kaufpreiszahlung (ohne Grundschuldbestellung) eine Kostengünstigere Alternative ? Im Vertrag wird nur sehr vage darauf eingegangen...

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Gruß




Auftrag angenommen am 27.08.2009 21:19:59
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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