Auftrag geschrieben am 17.08.2010 15:37:15
Zeitmietvertrag wirksam oder nicht?
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommenIch habe einen Wohnraummietvertag am 25.11.2008 unterschrieben, der wortwörtlich folgenden Sachverhalt beinhaltet: "§2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2009. Es handelt sich um einen allgemeinen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit unter Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung. Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraum mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
1. Ist mein Mietvertrag rechtens oder nicht im Sinne als Zeitmietvertrag so wie ich ihn unterschrieben habe?
2. Wenn er rechtens, ist es auch richtig, dass man erst nach Ablauf der benannten 2 Jahre mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann?
3. Ich habe einen Nachmieter benannt, welcher auch in Ordnung wäre laut Vermietergesellschaft. Der Nachmieter aber jetzt nicht mehr will, da man ihn wieder an 1 Jahr binden will. Ist das rechtens? So habe ich ja nie die Möglichkeit vorzeitig aus meinem Mietverhältnis rauszukommen, wenn man mir die Option Nachmieter kaputt macht und diesen auch an einen Zeitmietverttag binden will.
Ganz lieben Dank für die sachliche Auskunft vorab.
Auftrag angenommen am 17.08.2010 16:24:28
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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