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Auftrag geschrieben am 15.07.2010 11:35:25

Zugewinn

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Meine Frage betrifft eine Immobilie und den Zugewinn bei Scheidung.

Antrag auf Scheidung war im Oktober 2008, rechtskräftige Scheidung Sept 2009. Eine Immobilie von mir in Dresden hat eine notariell vereinbarte Kaufpreisgarantie für Dezember 2013, daß heißt ich kann zu diesem Zeitpunkt die Immobilie zu einem garantierten Rückkaufpreis an den ursprünglichen Verkäufer abgeben oder die Immobilie selber behalten.

Gilt jetzt für die Berechnung des Zugewinns dieser garantierte Preis oder der Zeitwert der Immobilie von Oktober 2008?

Bitte um Beantwortung dieser Frage in 3 Tagen.


Auftrag angenommen am 15.07.2010 11:44:46
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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