Auftrag geschrieben am 08.02.2010 23:24:24Betreff: Zweifamilienhaus- davon eine Wohnung verkaufen
Rechtsgebiet: Familienrecht
Einsatz: € 50,00
Status: angenommen
Also:
Mein Mann und ich bewohnen seit 1981 unser Zweifamilienhaus, welches 2 abgeschlossene Wohnungen von je 90 qm hat und einen Keller mir Sommerküche, Gäste-Wc und ein Zimmer , sowie 4 kleinere Kellerräume.
Ausserdem 2 Garagen.Grundstück Gesamt 1000 qm/Haus aus 1966, immerwieder renoviert und in Stand gehalten von uns.
Im Grundbuch ist nur mein Mann eingetragen.
Mein Mann und ich und der jüngere Sohn (24), der im Keller sein Schlafzimmer hat bewohnen die untere Wohnung.
In der oberen Wohnung wohnt seit 7 Jahren der älteste Sohn mit seiner Lebensgefährdin.Wir alle hatten Arbeit und waren gut versorgt. Der älteste Sohn und Freundin brauchten bisher nur Ihre Nebenkosten zu bezahlen. Vom Jüngeren bekommen wir 100 Euro Kostgeld. Bisher war das alles auch ausreichend. Jetzt hat aber seit Mai letztes Jahr mein Mann die Arbeit verloren nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit (wegen Insolvenz) und ich habe meine Arbeit seit Juni 2008 aufgeben müssen , da ich eine Arm OP hatte und den alten Job (Verkäuferin Textildiskount) ohne weitere Gesundheitliche Schäden nicht mehr weiter machen
konnte. Ich habe dann nocheinmal eine Weiterbildung gemacht über Meisterbafög zur geprüften Handelsfachwirtin welche ich im Dezember erfolgreich abgeschlossen habe. Jetzt sind wir beide seidem arbeitslos und haben zusammen noch 1500 Euro Arbeitslosengeld. Ich bekomme schon keins mehr und auch kein Hartz 4 da mein Mann noch genug hat. Aber der bekommt auch nur noch bis July 2010. Wir bewerben uns ständig und bekommen nur Absagen bisher und haben natürlich Existenzangst.Jetzt haben wir mit dem ältesten Sohn oben Krach weil wir meinten Sie müssten mal Miete zahlen dann, und ob wirs damit schaffen das Haus zu halten steht auch noch in den Sternen, wenn wir überhaupt Hartz 4 bekommen würden, würde es auch nicht reichen für den Unterhalt des Haus. Das Haus ist bezahlt und wir haben ca. 20000 Schulden von Bauspardarlehen und von meiner Weiterbildung, die ich ab 2011 zurückzahlen muss an die KFW.Wir möchten auch ungerne den ältesten Sohn herauswerfen, aber der und Freundin sind nicht bereit uns Miete zu geben, wenn Sie das Haus noch nicht überschrieben bekommen haben. Aber wir zögern weil wir gar nicht wissen wies überhaupt gehen soll. Nun haben wir überlegt ob man dem ältesten Sohn vielleicht die obere Wohnung als Eigentumswohnung verkaufen könnte. Wie wäre es das für alle Beteiligten? Wir habe das Haus damals mit 240 DM gekauft und da im Moment die Preise ziemlich unten sind könnte unser Haus wenn überhaupt hier in Hessen 180 tsd Euro wert sein. Was raten Sie uns? Der älteres Sohn hätte steuerliche Vorteile wenn er die Eigentumswohnung hat und wir könnten besser die Kosten tragen.Blöd ist natürlich wenn das Haus dann mal verkauft werden müsste, so geteilt. Wie verhält sich das?
Und dann muss man noch bedenken den Erbteil für Jüngsten.
Für eine Hilfe wäre ich dankbar.
MfG
conny
Auftrag angenommen am 09.02.2010 00:00:59
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-241, Fax: 0471/140-244
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, allgemein, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 426
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-241, Fax: 0471/140-244
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, allgemein, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 426
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Newerla direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.











