Auftrag geschrieben am 05.02.2011 11:49:56
betrug
Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommenund vom gericht wurde mir kein pflichtverteidiger gewährt.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 05.02.2011 12:10:40
Sehr geehrter Ratsuchender,
aus Ihrem Text geht nicht genau hervor, was Sie denn nun konkret vom Anwalt erwarten. Sofern Sie eine Verteidigung vor Gericht wünschen, ist hierzu festzuhalten, dass dies nicht realistisch für 50 Euro brutto geleistet werden kann.
Um Ihre Frage hinsichtlich der Möglichkeit der Bewährung beantworten zu können, müsste man schon konkreter wissen, was Ihnen vorgeworfen wird. Hintergründe der Tat, Verhalten nach der Tat, Ihr Alter, eventuelle Vorstrafen- all dies spielt eine sehr wichtige Rolle, wenn es darum geht, ob Sie hier nochmal mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Ein Anwalt müsste sinnvollerweise erst einmal Akteneinsicht beantragen, um dann gemeinsam mit Ihnen zu erörtern, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll sein kann. Allgemeingültige Aussagen werden Ihnen hier nicht viel weiterhelfen.
Bitte beachten Sie aber auch hier, dass dies alles nicht für 50 Euro brutto geleistet werden kann.
Sofern Sie bereit wären, auch ein angemessenes Honorar zu zahlen, können Sie sich auch gerne mittels Direktanfrage an meine Kanzlei wenden. Gegen Vorschusszahlung werden wir gerne für Sie tätig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
geschrieben am 05.02.2011 12:10:40
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
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Sehr geehrter Ratsuchender,
aus Ihrem Text geht nicht genau hervor, was Sie denn nun konkret vom Anwalt erwarten. Sofern Sie eine Verteidigung vor Gericht wünschen, ist hierzu festzuhalten, dass dies nicht realistisch für 50 Euro brutto geleistet werden kann.
Um Ihre Frage hinsichtlich der Möglichkeit der Bewährung beantworten zu können, müsste man schon konkreter wissen, was Ihnen vorgeworfen wird. Hintergründe der Tat, Verhalten nach der Tat, Ihr Alter, eventuelle Vorstrafen- all dies spielt eine sehr wichtige Rolle, wenn es darum geht, ob Sie hier nochmal mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Ein Anwalt müsste sinnvollerweise erst einmal Akteneinsicht beantragen, um dann gemeinsam mit Ihnen zu erörtern, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll sein kann. Allgemeingültige Aussagen werden Ihnen hier nicht viel weiterhelfen.
Bitte beachten Sie aber auch hier, dass dies alles nicht für 50 Euro brutto geleistet werden kann.
Sofern Sie bereit wären, auch ein angemessenes Honorar zu zahlen, können Sie sich auch gerne mittels Direktanfrage an meine Kanzlei wenden. Gegen Vorschusszahlung werden wir gerne für Sie tätig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Auftrag angenommen am 05.02.2011 12:31:38
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 125
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Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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