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Auftrag geschrieben am 16.02.2009 23:49:52

btm - unerlaubter Handel und Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Mein Freund sitzt nun seit einigen Wochen in der U-Haft. Ihm wird die Einfuhr und der Handel mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen. Der Tatvorwurf beinhaltet zudem die Begriffe "zweimaliges Verbrechen" "Gemeinschaftlich" und "Gewinnbringend".
Durch den Anwalt hatte ich Einsischt in die bisherigen Ermittlungsakten und ich möchte im Folgenden kurz schildern, was ihm zu Lasten gelegt wird.
Vor einigen Wochen wurde ein junger Mann, gegen den scheinbar schon seit geraumer Zeit polizeilich ermittelt wurde, festgenommen. Ihm wurde in über 20 Fällen vorgeworfen, Btm eingeführt und damit gehandelt zu haben...Während seines Ermittlungsverfahrens war dieser wohl "geständig" und hat weitere Namen genannt, unter anderem den meines Freundes. (--> §31) Dabei hat er gegen meinen Freund ausgesagt, dass er ihn zwei Mal in die Niederlande begleitet habe und sie gemeinsam Cannabis (insgesamt etwa 13kg) begleitet habe. Sie hätten sich die Btm hinterher geteilt. Dabei haben sie nicht primär die Btm eingeführt, sondern dies durch einen Auto-Kurier erledigen lassen.
Nach seiner Aussage wurde mein Freund ebenfalls festgenommen und die Wohnungsdurchsuchung ergab Folgendes:
- Verpackungsmaterial
- Waage
- Taschen mit Cannabis-Rückständen (oder Geruch?)
- Im Hause seiner Eltern (in einem anderen Ort) ein Safe mit einer Geldsumme, die sich mit den Einnahmen des Weiterverkaufs decken könnten (laut Vorwurf); doch in Wirklichkeit gemeinsam gespartes Geld mit den Eltern für einen Umbau (Alle in der Famile berufstätig und mit Einkommen)
- Eine handschriftliche Auflistung mit Geldsummen

Hinzu kommt, dass dieser Kurier ebenfalls in einer Zeugenaussage auf meinen Freund hingewiesen hat; zwar nicht namentlich und scheinbar nie mit ihm kommuniziert, aber gesehen während der Einfuhr-Aktion als Beifahrer und Adresse seiner Wohnung beschrieben.
Bisher schweigt mein Freund zu den Tatvorwürfen. Eine Telefonüberwachung (Handy, SMS usw) hat wohl den Kontakt zu der geständigen Person bestätigt.
Der Anwalt hat bisher lediglich gesagt, dass es "schlecht für ihn aussieht" und er die Mindesstrafe von 4 Jahren bekommen könnte, wenn nicht sogar mehr, falls sich eine weitere Einfuhr bestätigen ließe.
Mein Freund hat wohl seine Wohnung diesem ersten Mann/Freund als Lager zur Verfügung gestellt...er äußert sich nicht dazu.
Er will bisher auch nicht von §31 Gebrauch machen. Ich weiß nicht, was er damit bezweckt, ob dies gut ist usw...
Zum Anwalt:
Hoffnung hat er mir, wie oben beschrieben, nicht gemacht, sondern lediglich aufgezeigt, wie schlimm es für ihn steht.
Er hat zwar auch §31 und §35 genannt, obwohl mein Freund selbst (außer ein zwei Mal probieren) nicht konsumiert.
Ich habe herausgefunden, dass der Anwalt des Mannes, der gegen meinen Freund ausgesagt hat, in der selben Kanzlei sitzt wie der meines Freundes. Dies wollte mir der Anwalt zuvor nicht bestätigen und hat es auch bisher nicht gemacht, doch dies ist so.
Meine konkrten Fragen:
- Wie schlimm sieht es wirklich für meinen Freund aus?
- Wie realistisch ist eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung?
- Ist sein bisheriges Schweigen klug?
- Sollen wir den Anwalt wechseln, weil ich ihm wegen der oben beschriebenen Sache nicht vertraue? (Ich habe bereits eine Empfehlung)
Vielen Dank!!!


Auftrag angenommen am 17.02.2009 01:02:19
Rechtsanwältin Katarina Zdravkovic
Hamburger Straße 177, 28205 Bremen, Tel: 0421 - 47 90 80 4, Fax: 0421 - 597 66 22
Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Ausländerrecht, Zivilrecht
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