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Auftrag geschrieben am 13.02.2010 14:23:42

eBay Verkauf - beschuldigt wegen Betrug - Hausdurchsuchung - Finanzamt

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Sachverhalt - der Beschuldigte A wohnt mit seiner Mutter B. Der Beschuldigte A ist nicht vorgestraft, 24 J alt, Schüler der FOS, geplanter FH Studium Wintersemester 2010. Beide sind Hartz IV Empfänger.

Vor einigen Tagen wurde die Wohnung von dem Beschuldigten A durchsucht, wobei A nicht anwesend war, sondern die Mutter B. Auf dem Beschluss der STa sollten folgende Gegenstände sichergestellt werden: Computer-Anlage, Lizenzen.

Dabei wurden aber folgende Gegenstände mitgenommen:
Xbox 360 Console, Xbox 360 Gamepad, Hauptplatine, 2 oder 3 Festplatten, alle CDs/DVDs, Flachbildschirm 32" der als Monitor angeschlossen war , PC, Maus, Tastatur, 4x Handys, Laptop, diverse Kabeln, HTC Smartphone.

Was GENAU noch mitgenommen wurde ist der Person A nicht bekannt, da kein ausführlicher Protokoll der beschlagnahmten Sachen erstellt wurde (!). Auf dem Durchsuchungsprotokoll ist lediglich die "PC-Anlage samt Zubehör" vermerkt.

Tatbestand. In dem Beschluss der Staatsanwaltschaft ist der Grund der HD wie folgt dargestellt. Vor 3 Monaten hat der Beschuldigte A über sein PC 2x Lizenzschlüssel zum Preis von 50€ an den Geschädigten X verkauft. Ich zitiere: "Wie der Beschuldigte von vornherein wusste (!!!), war er zum Vertrieb dieses Schlüssel nicht berechtigt, so dass der Geschädigte X den ... Schlüssel nicht verwenden konnte, da der Schlüssel gesperrt wurde. Wie der Beschuldigte von vornherein beabsichtigte, behielt er das ... Geld für sich. Dem Beschuldigten war dabei bewusst, dass er auf das ... Geld keinen Anspruch hatte, da er die versprochene Ware nicht in der angepriesenen Form übersenden konnte. Dies ist strafbar als Betrug."

In Wirklichkeit ist folgendes passiert. Der Beschuldigte A verkaufte tatsächlich vor 3 Monaten 2x Lizenzschlüssel an X. So wie auch oben ausgeführt, haben die Schlüssel bis zum unbekannten Datum funktioniert. Dass die Schlüsseln gesperrt wurden, wurde dem Beschuldigten A von X nicht mitgeteilt. Es gab auch keine Forderung der Rückzahlung, nichts. Dass die Schlüsseln gesperrt werden können war dem Beschuldigten A auch nicht bekannt.

Diese Schlüsseln hat der Beschuldigte A gutgläubig von einem eBay Mitglied abgekauft.

A wurde telefonisch von einem Ermittler für nächste Woche zum Gespräch eingeladen, wobei auch mitgeteilt wurde, dass ein Anruf des Anwalt genügt. Eine schriftliche Einladung mit der Frist gibt es jedoch nicht.

Nun meine Fragen:

1. Ist es rechtsgemäß, dass keine genauere Liste der beschlagnahmten Sachen erstellt wurde, so dass A nicht genau weiss, was mitgenommen wurde? Was hat die Konsole, Handys, Hauptplatine mit der PC Anlage zu tun? Sogar der riesengroße 32" Bildschirm wurde mitgenommen.

2. Wieso wird A wegen Betrug beschuldigt? Dass die Schüsseln gesperrt werden könnten war ihm nicht bekannt. Auch gab es keine Meldung vom Geschädigten, dass die Schüsseln gesperrt sind. Wie sollte der Beschuldigte wissen, dass sowas passieren wird?

3. Wie sehen Sie die Sache? Ist hier ein Betrug vorhanden?

4. Wäre es möglich einen Anwalt aus dieser Plattform beantragen zu lassen oder raten Sie einen Anwalt vor Ort einzuschalten? Da der Beschuldigte in einer kleinen Stadt wohnt, ist zu bezweifeln, dass der benötigter Anwalt zu finden seinen wird.

5. Wird ein Anwalt vor Ort teurer sein als einer "aus dem Internet"? Mit welchen ungefähren Kosten muss gerechten werden?

6. Wäre es möglich dem Geschädigten X die 50€ zurückzugeben mit der Bitte, das Verfahren einzustellen? Oder geht das Verfahren vom Staat bzw. zuständiger Behöre aus?

7. Was soll der nächste Schritt von A sein?

8. Kann damit das Studium an der FH samt Bafög verweigert werden?



Auftrag angenommen am 13.02.2010 14:36:47
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Q1, 8, 68161 Mannheim, Tel: 0621-40068230, Fax: 0621-40068250
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