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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 08.11.2010 16:15:41

ebay Auktion vorzeitig beendet, da Privatverkauf

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Status: angenommen
Hallo,
da ich nicht mehr weiter weiß. bitte ich sie um erledigung.

Da ich die Auktion bei vorzeitig beendet habe am 20.10.10 ging ich davon aus, dass es damit vorbei wäre.nun bekam ich aber heute aber die eine email:
Betrifft Kaufvertrag:

Apple MacBook Pro (15,4 Zoll)2,4GHz 4GB/320GB

Artikelnummer: 320606123075

Gestartet am: 20.10.10 um 20:00:55

Angebotsende: 22.10.10 12:13:18 MESZ

Nach dem BGB Deutschlands ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag
über o.g. Artikel durch die vorzeitige Beendigung des Angebots
zustande gekommen, auf dessen Erfüllung ich bestehe. Wahrscheinlich haben Sie es bisher versäumt, mir Ihre Kontaktdaten und Bankverbindung zu übermitteln, damit ich den Kaufpreis in Höhe
von 357,00 Euro + 7,90 Euro Versand überweisen kann. Sie
können sich die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages gerne von Ihrem
Anwalt bestätigen lassen, Sie finden die Bestätigung aber auch
in den von Ihnen akzeptierten eBay AGB.
Ich erwarte eine rasche Übermittlung der Daten und weise schon mal darauf hin, dass ich die Erfüllung des Kaufvertrages nötigenfalls
auch vor Gericht geltend machen werde.

MfG J.Hofmann

Ich habe den Artikel aber nun weiter verkauft privat:

daraufhin kam die ANtwort:Sobald Sie einen Artikel über eBay anbieten, ist es so, dass Sie ein verbindliches, unwiderrufliches Verkaufsangebot abgeben. Durch Abgabe meines Gebotes habe ich Ihr Kaufangebot angenommen und da ich bei der vorzeitigen Beendigung des Angebotes der Höchstbietende war, ist der Kaufvertrag nach dem BGB Deutschlands, zusätzlich bestätigt durch die von Ihnen akzeptierten eBay AGB, rechtsgültig und ich bin der Käufer. Diese Punkte wird Ihnen jeder Anwalt bestätigen. Sie haben ja auch keine Anfechtung des Kaufvertrages erklärt. Wenn Sie einen rechtsgültigen Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebotes gehabt hätten, hätten Sie die Anfechtung unverzüglich mit Zustandekommen des Kaufvertrages am 22.10.10 12:13:18 MESZ erklären müssen. Aber solch ein Grund lag wohl ohnehin nicht vor, da der Artikel neu war und Sie ihn anderweitig, ausserhalb von eBay veräußert haben. Da Sie den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen können, sind Sie mir gegenüber schadenersatzpflichtig. Der Neupreis für das Gerät lag bei Zustandekommen des Kaufvertrages bei EUR 1640,00 davon abzüglich mein Gebot i.H. von Eur 357,00, mein Schadenersatzanspruch beläuft sich damit auf EUR 1283,00. Ich erwarte Ihre Zusage, wann Sie den Betrag überweisen wollen, bis zum 15.11.2010. Dann werde ich Ihnen auch meine Bankverbindung mitteilen. Wenn Sie diesbezüglich noch rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.

Was soll ich nun machen, bin total ratlos.


Auftrag angenommen am 08.11.2010 16:32:00
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376

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