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Auftrag geschrieben am 29.03.2009 00:58:48

ebay Kauf - Ware hat nicht die zugesicherten Eigenschaften

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommen
Ein bei ebay gekauftes Objektiv (Leica) hat einige Fehler (Kratzer auf der Linse, Blendenring zu schwergängig, Sand in der Einstellschnecke), die vom Verkäufer nicht genannt wurden.
Diese Fehler beeinträchtigen den Wert des Objektives und dessen Gebrauchsfähigkeit.
Der Verkäufer hat in seiner Auktion folgendes vermerkt: "Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung / Garantie wegen Privatverkauf gegen den Verkäufer völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Weitere Gewährleistung, Rückgaberecht oder Umtausch wird somit ausgeschlossen."
Weiterhin schreibt er: "Es wurde von einem Meisterbetrieb in Hamburg vor einsetzen in Ebay am 12.2.2009 inspeziert. Objektiv ist voll funktionstüchtig und hat normale Gebrauchsspuren."
- das muss wohl seine Autowerkstatt gewesen sein! Nachdem ich den Verkäufer auf die Mängel hingewiesen habe, hat er angeboten 100 Euro Nachlass zu gewähren.
Dadurch sind die Reparaturkosten sicher nicht gedeckt.
Ich habe ihm gegenüber auf Rückabwicklung des Kaufs bestanden, woran er kein Interesse hat.
Ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt kann ggfs. durch mich eingeholt werden.

Ihr Auftrag:
Prüfung des Sachverhalts und Erstellung eines Schreibens an den Verkäufer, in dem er auf die Rechtslage hingewiesen wird.
Ziel soll sein, dass der Verkäufer die Kaufpreis erstattet und ebenso Ihre Anwaltskosten.


Auftrag angenommen am 29.03.2009 01:40:55
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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