Auftrag geschrieben am 21.04.2010 15:03:02
ehem. Arbeitgeber erstellt kein Zeugnis
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommenich habe 2007 von August bis Dezember bei einer Firma gearbeitet und während der Probezeit von mir aus gekündigt. Leider habe ich nur eine Arbeitsbescheinigung erhalten die aussagt welche Lohnsteuerklasse ich habe, meine Adresse, den Urlaub und von wann bis wann ich dort gearbeitet habe.
Ich möchte gern ein "richtiges" (=qualifiziertes) Zeugnis, habe dazu auch einen Entwurf ausgearbeitet und dort hingeschickt, aber nichts zurückbekommen. Am wichtigsten ist mir aber, dass aus dem Dokument irgendwie hervorgeht, dass ICH gekündigt habe, nicht andersrum.
Ich weiß dass der Betrieb nicht verpflichtet ist, mir nach vier Monaten ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, nur muss das Zeugnis (egal ob qualifiziert oder nicht) doch so sein, dass es nicht das berufliche Fortkommen des AN behindert.. und diese Bescheinigung tut es, denn sie läßt vermuten, man habe mir gekündigt.
Dazu muss man sagen: als ich meine Arbeit dort beendet habe, konnte ich ein Werkzeug (ext. Festplatte zum Datentransfer) nicht zurückgeben, da ich nicht wusste, wo es ist. Man hat dafür einen Teil meines Entgelts (Bezahlung für Überstunden, ca. 170EUR) einbehalten. Es gab Schriftverkehr, ich habe eine baugleiche Festplatte als Ausgleich hingeschickt, wurde nicht akzeptiert. Das Original ist nach über zwei Jahren wieder aufgetaucht als letzte Umzugskartons ausgepackt wurden, ich habe es hingeschickt aber mir wurde gesagt, man hätte kein Interesse mehr daran. Geld habe ich bisher trotzdem nicht erhalten.
Mir geht es nicht um das Geld, das habe ich längst abgeschrieben. Ich möchte einfach nur ein ordentliches Zeugnis das aussagt dass ICH gekündigt habe, nicht die Firma. Mir ist das deswegen so wichtig, weil ich mit dem Ende dieses Arbeitsverhältnisses vom technischen in den kaufmännischen Bereich gewechselt bin.
Wenn mein Einsatz zu gering ist, bitte Info, ich kenne mich damit nicht aus.
Auftrag angenommen am 21.04.2010 15:07:55
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 235
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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