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Auftrag geschrieben am 26.12.2008 13:10:29

eilig... Formulierung einer juristisch korrekten Antwort auf gegestandslose Abmahnung

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

Ich bin freiberufliche Textildesignerin und habe auf der Internet-Verkaufsplattform www.d*****.com einen Shop, wo ich meine Produkte verkaufe.

Am Heiligabend 24.12. erhielt ich eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Geschmacksmustergesetz von der Firma C*****. C***** hat sich das Produkt T***** Z***** schützen lassen und wirft mir vor, meine Produkte würden diesen zum Verwechseln ähnlich sehen, ja geradzu identisch sein. Ferner wird mir unterstellt, Texte aus Produktbeschreibungen übernommen zu haben. Auch dahingehend ließen sich keinerlei Ähnlichkeiten entdecken, was mich auch wundern würde, da wir ja völlig unterschiedliche Produkte vertreiben. Der Brief kommt mir fast wie ein Serienbrief vor.

Einen Scan der Abmahnung, die ich per Einschreiben erhalten habe und dem im Übrigen eine Unterschrift völlig fehlt, würde ich gern zu Ihrer Ansicht beifügen.

Der ganze Vorwurf ist sachlich völlig haltlos. Meine Designs/Produkte haben weder in der Art, in der Verwendung noch im Design/Aussehen auch nur die geringste Ähnlichkeit mit den Produkten der Firma C***** D*****! Die einzige Gemeinsamkeit ist schlichtweg die Tatsache, dass es sich um Zwerge handelt. Ich glaube kaum, dass die Firma C***** D***** ein Patent auf Zwerge erhalten konnte... das ganze ist also mehr als lächerlich.

Zum Vergleich hier das Produkt der Firma C*****:
http://*****

Hier sind meine eigenen Zwergendesigns zu sehen:

*****

*****

Ich denke, es ist eindeutig, dass von Ähnlichkeit weder im Design noch in der Produktart überhaupt die Rede sein kann. Ich weiß also gar nicht, wie ***** überhaupt auf die
Idee kommt, mich abzumahnen. Deshalb bin ich auch keinesfalls bereit, dieser unsinnigen Abmahnung nachzugeben.

Nichtsdestotrotz denke ich, dass ich fristgerecht auf eine Abmahnung reagieren sollte, sei sie auch halt- und gegenstandslos, und das möchte ich gleich in korrekt juristisch formulierter Form tun.

Ich möchte Sie bitten, ein entsprechendes Antwortschreiben zu verfassen, welches einer juristisch korrekten Form und Formulierung entspricht und der Firma C***** die Sinnlosigkeit ihrer
Abmanhung vor Augen führt.

Da mir für die Antwort eine Frist bis zum 03.01. gesetzt wurde, wäre ich für eine zügige Bearbeitung Ihrerseits sehr dankbar und hoffe auf baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
*****





Auftrag angenommen am 26.12.2008 13:39:06
Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Malte Mörger, LL.M.
Sachsenring 43, 50677 Köln, Tel: 0221-233240, Fax: 0221-233241
Kaufrecht, Medienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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