Auftrag geschrieben am 11.12.2008 12:43:36
erschlichener deutscher Ausweis
Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Status: angenommenfolgender Sachverhalt:
Ein polnischer Bürger hat im Jahr 1993 deutsche Staatsbürgerschaft erlangt, da er deutschstämmig ist. Er hat im Registrierschein allerdings nur sich selbst eingetragen - nicht seine Kinder. Seine Frau ist Polin und blieb in Polen. Er meldet später aber seine Kinder und seine Frau in Deutschland an, auch wenn sie in Polen wohnen bleiben (dort haben sie Eigentumswohnung) - beantragt Kindergeld und nach mehreren Jahren (letzter Antrag im Jahre 2000/2001 rückwirkend für die Jahre) bekommt er das auch. Die Tochter kommt Anfang 1999 mit 21 Jahren nach Deutschland und erschleicht sich durch die Behauptung, sie wohne schon seit Jahren in Deutschland einen deutschen Ausweis - als Grundlage dafür wird der Staatsangehörigkeitsausweis des Vaters angegeben - auch wenn das Einwohnermeldeamt diesen Ausweis hätte nie ausstellen dürfen. Sie bekommt dann auch BaFÖG und andere sozialen Dienstleistungen.
Ich heirate diese Frau mit ihren deutschen Papieren im Oktober 1999 standesamtlich. Wir haben 2 Kinder. 2006 trennen wir uns und kämpfen seit knapp 2 Jahren vor Gerichten - sie ist sogar mittlerweile nach Polen zurückgekehrt und hat die Kinder gegen meinen Willen mitgenommen.
Wir haben sogar gemeinsames Eigentum - was auch zu Problemen führt, sie bekam auch die Eigenheimzulage.
Diesen deutschen Ausweis hätte sie und ihr ein Jahr älterer Bruder nie bekommen dürfen - da bin ich mir sicher - sie hätte ganz normal, wie jeder spätaussiedler erst einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen müssen und hätte auch wenig Erfolgsaussichten darauf.
Den deutschen Staat haben sie um Kindergeld, sowie die AOK um die gesetzlichen Versicherungsschutz betrogen.
Welche Straftaten liegen vor - welche sind nicht verjährt - ist die Eheurkunde überhaupt gültig, wenn der deutsche Ausweis erschlichen wurde?
Bitte um gründliche Recherche und Antworten.
Auftrag angenommen am 11.12.2008 13:48:58
Rechtsanwalt Maik Elster
Markt 23, 07743 Jena, Tel: 03641/628272, Fax: 03641/628274
Arbeitsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 119
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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