Auftrag geschrieben am 05.09.2010 09:16:43
Kündigung trotz Mutterschutz - Rechtsschutzversicherung!
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommensuche einen Anwalt, der mich bei Problemen mit meinem Arbeitgeber berät und vertritt.
Arbeite seit Anfang August bei besagtem Arbeitgeber, angemeldet seit 19.8.10. Feststellung der Schwangerschaft, durch Krankschreibung (akute Gefährdung der Schwangerschaft) musste ich dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen (30.9.10). Nach Emailkontakt, dass ich dem Arbeitgeber den Grund der Krankschreibung mitteilen und ausserdem dem Mutterpass aushändigen soll (was ich beides nicht muss) und einem Besuch bei mir zuhause (was ich eindeutig nicht wollte, hab ihn nicht hereingelassen) lag am 2.9. die Kündigung bei mir im Briefkasten. Habe ihm eine Email geschrieben, dass er bis zum 10.9.10 Zeit hat, die Kündigung zurückzunehmen, da sie lt. MuSchG unzulässig ist und er ausserdem 100% Lohnfortzahlung durchzuführen hat (in der Kündigung steht, dass das Arbeitsverhältnis zum 17.9.10 abgerechnet wird), und ich ansonsten einen Anwalt beauftragen werde. Die Schwangerschaft war zwar geplant, allerdings hätte keiner damit gerechnet, dass es so schnell klappen würde, bin in Kinderwunsch-Behandlung, da ich bereits zwei Fehlgeburten hatte. Auf ein zweites Gehalt konnten wir nicht länger verzichten. Krankschreiben habe ich mich lassen, weil die Situation am Arbeitsplatz immer schlimmer wurde, musste mich beleidigen lassen (ich sei nicht intelligent), ausserdem wurde mir nachspioniert, Fehler gesucht, etc. Ich habe mich so aufgeregt, dass ich meine Schwangerschaft akut gefährdet sah. Zwei Tage später war die Krankschreibung aber auch schon medizinisch berechtigt, da ich ein Hämatom in der Gebärmutter habe, dass die Schwangerschaft gefährdet. Aufgrund meiner Vorgeschichte ist auch ein Beschäftigungsverbot nicht ausgeschlossen.
Der komplette Schriftwechsel kann zur Verfügung gestellt werden.
Bitte ein Anwalt im südlichen Berlin oder Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark, Landkreis-Dahme-Spree, damit ein persönlicher Kontakt möglich ist!
MFG radicio
PS: Ich muss unten den Mindesteinsatz angeben. Nachdem ich eine Rechtsschutzversicherung habe, bekomme ich den Betrag dann wieder zurück? Den Selbstbehalt würde ich Ihnen dann selbstverständlich in bar bezahlen!
Auftrag angenommen am 05.09.2010 09:42:56
Rechtsanwalt Thomas Joschko
Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin, Tel: 030-88710820, Fax: 030-88710821
Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 379
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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