Auftrag geschrieben am 28.06.2010 12:34:58
fristlose Kündigung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommen1. müssen alle Krankmeldungen telefonoisch dem Arbeitgeber gemeldet werden und nicht per mail.
2. Liegt ein Verdacht auf Unterschlagung und Betrug vor (ohne Beweise)
Ich habe die Firma absolut nicht betrogen, etwas unterschlagen oder entfernt.
Zu dem braucht er den gesamten Monatsgehalt für den Monat Juni 2010 auf Grund der fristlosen Kündigung nicht bezahlen.
Meine Fragen hier: Kann er mich aus diesen Gründen einfach so fristlos Kündigen und kann er den Monatslohn einfach einbehalten?
Für eine sehr schnelle Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit herzlichen Grüßen/ Yours sincerely
Der Notfall
