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Auftrag geschrieben am 28.06.2010 12:34:58

fristlose Kündigung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Anwälte, ich erhielt am Montag, den 28.06.2010 eine schriftliche außerordentliche Kündigung vom Arbeitgeber mit der Post ins Haus. Ich befinde mich in der Probezeit und bin beim Arbeitgeber vier Monate (Probezeit auf sechs Monate). Bin durch eine erschwerte Erkrankung seid vier Wochen arbeitsunfähig vom behandelten Arzt geschrieben. Habe meine Krankmeldungen per Email und Krankmeldungsschein per Nachname sofort an meinen Arbeitgeber übersendet. Er sagte mir das der fristlose Kündigungsgrund auf folgender Grundlage liegt:

1. müssen alle Krankmeldungen telefonoisch dem Arbeitgeber gemeldet werden und nicht per mail.

2. Liegt ein Verdacht auf Unterschlagung und Betrug vor (ohne Beweise)

Ich habe die Firma absolut nicht betrogen, etwas unterschlagen oder entfernt.
Zu dem braucht er den gesamten Monatsgehalt für den Monat Juni 2010 auf Grund der fristlosen Kündigung nicht bezahlen.

Meine Fragen hier: Kann er mich aus diesen Gründen einfach so fristlos Kündigen und kann er den Monatslohn einfach einbehalten?

Für eine sehr schnelle Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit herzlichen Grüßen/ Yours sincerely

Der Notfall






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