Auftrag geschrieben am 10.12.2009 22:56:46
löschung wohnrecht, forderung sozialamt
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Status: angenommenich habe den wert der wohnung ermittelt, indem ich die zu erwartenden
mieteinnahmen mit dem lebenserwartungsfaktor von 5 jahren multipliziert habe. gehen wir von einem wert von ca. 10000euro aus.
dieser wert besteht jedoch nur, wenn die wohnung zuvor aufwendig renoviert wird.
altbau, keine getrennte wasseruhr, bad und küche mit feuchtigkeitsschäden, veraltete nachtspeicheröfen/heizung.
zu meinen fragen:
a)kann ich die renovierungskosten von den 10000euro abziehen und
wenn ja welche.
b) kann per notarvertrag festgehalten werden, dass ich die 10000 euro monatlich in raten für die nächsten 5 jahre abbezahle und bei vorzeitigem tod die zahlung endet? oder geht das sozialamt dann von einer teilschenkung aus?
c) oder muss ich ihr lebenslang die mieteinnahmen zukommen lassen bzw. die 10000 euro einmalig zahlen
mir ist auch nicht hundertprozentig klar,ob das sozialamt überhaupt
forderungen stellen kann, da meine oma ja nur ein wohnrecht hat
und kein nutzrecht. sie könnte mir das wohnrecht auch freiwillig
abtreten unter einbeziehung der tatsache, dass ich sie zuvor freiwillig gepflegt habe, ohne je einen finanziellen nutzen davon gehabt zu haben.
d)was wäre, wenn die oma nicht das wohnrecht aufheben möchte.
übernimmt der käufer des hauses dann diese eventl. verpflichtung gg. dem sozialamt?
als hinweis:sie hat noch kinder, die unterhalt leisten können, mit ausnahme meiner eltern.
danke für ihre hilfe.
Auftrag angenommen am 11.12.2009 00:35:54
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Hasenmark 21, 13585 Berlin, Tel: 030/36 75 37 13, Fax: 030/36 75 37 21
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 136
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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