Auftrag geschrieben am 14.04.2011 12:19:51
negative Bewertung - Vorwurf des Betrugs - Verleumdung
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Status: angenommenein Freund und ich sind gerade dabei uns einen Internethandel mit Computerersatzteilen aufzubauen. Dabei sind wir stets bestrebt, die Artikel so gut es geht zu beschreiben. Leider gab es dennoch einige Käufer die nicht mit der gelieferten Ware zufrieden waren. Aus diesem Grund bewerteten Sie uns negativ.
1. "Vorsicht ein Betrüger-Ware total falsch beschrieben-ebay eingeschaltet"
2. "Betrüger Gewerblich gibt aber an Privat / Ware defekt Kein einzelfall."
3. "VORSICHT ABZOCKER!!!BETRÜGER!!!ANTWORTET NICHT!!!ANWALT!!!"
Um diese drei Bewertungen geht es uns ganz konkret, weil Sie nicht die Ware und den Grund der schlechten Bewertung begründen, sondern uns rufschädigend betrügerische Absichten vorwerfen, was wir nicht ohne weiteres auf uns sitzen lassen können.
Käufer und eBay wurden wurden schon zur Rücknahme gebeten, jedoch keine Reaktion, wie gewöhnlich :-/
Wir haben jetzt folgende 2 Fragen?
1. Lohnt sich eine Unterlassungsklage und damit Löschung der Bewertungstexte bzw. haben wir aussicht auf Erfolg?
2. Würden im Falle eines gerichtlichen Gewinnens die Kosten der gegnerischen Partei aufgebürgt?
Bitten um Mithilfe. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Benny Danelewsky
Auftrag angenommen am 14.04.2011 13:06:42
Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 297
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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